Veröffentlicht inProdukte

Bei Handys, Laptops & Co.: Ab 1. Januar hast du einen Vorteil beim Kauf

Ob du online einkaufst oder im Geschäft: Kaufst du Geräte ab dem 1. Januar 2022 erwartet dich ein kleiner Vorteil.

Mann kauft online ein.
Online und im Handel: Die Beweislastumkehr ändert sich ab dem 1. Januar 2022. © Getty Images/MStudioImages

Besonders wenn ein Gerät, das nicht einmal ein Jahr alt ist, plötzlich Mängel hat, ist das ärgerlich. Doch ab dem 1. Januar 2022 ändert sich etwas bei der sogenannten Beweislastumkehr. Was das ist und welchen Vorteil sie dir bringen kann, liest du hier.

Willst du deine Samsung Garantie einlösen, gilt es einiges zu beachten

Willst du deine Samsung Garantie einlösen, gilt es einiges zu beachten

Hast du dir ein Samsung-Gerät gekauft und es lässt dich im Stich, hast du Anspruch auf die Samsung Garantie. Die Dauer wird ab dem Zeitpunkt deines Einkaufes gezählt.

Beweislastumkehr: Änderung ab 1. Januar 2022

Kaufst du ein neues Handy oder einen neuen Laptop, dann erhältst du eine Gewährleistung von zwei Jahren. Tritt innerhalb der ersten sechs Monate ein Sachmangel auf, dann ist davon auszugehen, dass das Gerät schon beim Kauf einen Fehler hatte. In diesem Fall greift die sogenannte Beweislastumkehr. Ab dem 1. Januar 2022 ändert sich hier etwas. Die Beweislastumkehr erhöht sich von sechs Monaten auf ein Jahr.

Das ist ein Vorteil für Verbraucher:innen. Der Grund: Ab kommendem Jahr wird davon ausgegangen, dass Schäden, die innerhalb eines Jahres aufgetreten sind, schon beim Kauf vorlagen. Hersteller müssen beweisen, dass das Gerät beim Verkauf einwandfrei funktioniert hat. Nach mehr als einem Jahr liegt die Beweislast bei den Verbraucher:innen.

„Für alle Verträge, die ab dem 01.01.2022 geschlossen werden, gilt: Die Beweislastumkehr im Kaufrecht wird von bislang sechs Monaten auf ein Jahr verlängert. Dies hat für Verbraucher:innen den Vorteil, dass im ersten Jahr nach Erhalt der Ware vermutet wird, dass es sich bei einem auftretenden Fehler um einen anfänglichen Sachmangel handelt und somit Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden können. „

So die Verbraucherzentrale NRW

Willst du also ein neues Handy, einen neuen Laptop oder ein anderes Gerät kaufen, könnte es sich lohnen, noch die wenigen Wochen bis zum Jahresende zu warten.

Tipps & Tricks bei kaputten Geräten

Nutzt du dein halb defektes Gerät weit länger und hast keinen Anspruch mehr auf die Beweislastumkehr? Dann kann es sein, dass es trotzdem noch „gerettet“ werden kann. Willst du etwa dein Handy selbst reparieren, sind einige Tools unerlässlich. Möglicherweise kannst du auch defekte Kopfhörer reparieren. Geht die Fernbedienung nicht? So kannst du sie retten.

Quellen: Bundeszentrale für politische Bildung, Verbraucherzentrale NRW

Du willst mehr von uns lesen? Folge uns auf Google News.