Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio will demnächst seine Prozesse ändern. Dies betrifft in erster Linie die Zahlung der Rundfunkgebühren. Keine Sorge, sie selbst werden nicht teurer. Wer aber nicht aufpasst, könnte aber böse Überraschung erleben und zur Kasse gebeten werden.
Rundfunkgebühren: Vorerst keine Erhöhung
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat jetzt einem Bericht des Tagesspiegels zufolge einen entsprechenden Beschluss gefasst. Die Rundfunkgebühren können bis einschließlich 2024 bei 18,36 Euro bleiben.
Die Sendeanstalten hatten Mehrausgaben von fast 600 Millionen Euro angegeben, die für die laufende Beitragsperiode fällig sind. Ursache dafür ist wenig verwunderlich die anhaltende Coronakrise, die zusätzliche Kosten sowie geringere Werbeeinnahmen verursachte. Eine verzögerte Beitragsanpassung 2021 war ebenfalls ein Faktor. Da aber an anderen Stellen Kosten gesenkt werden können und es weitere Erträge und Rücklagen gibt, gelten die Mehrausgaben als gedeckt.
Der Gesamtaufwand von 2021 bis 2024 beläuft sich auf 38,8 Milliarden Euro. Das ist eine Steigerung um 6,7 Prozent seit der vorherigen Periode 2017 bis 2020.
Keine Briefe mehr für Rundfunkgebühren mehr
Bislang standen für die Bezahlung der Rundfunkgebühren im Normalfall zwei Optionen zur Verfügung: das SEPA-Lastschriftverfahren und die manuelle Überweisung. Bei der ersten Auswahlmöglichkeit wird das Geld bekanntermaßen automatisch vom Konto abgeführt. Man selbst muss also keinen Finger rühren. Für die zweite Variante erfolgte bislang immer eine Zahlungsaufforderung auf dem Postweg.
Doch wie das Hamburger Abendblatt jetzt berichtet, soll das zukünftig wegfallen. Die Erinnerung zur Zahlung wird also nicht mehr erfolgen. Wer sie dadurch versäumt, riskiert dementsprechende Gebühren. Zunächst tritt der Versäumniszuschlag in Kraft. Der beträgt ein Prozent des ausstehenden Betrages, mindestens aber acht Euro. Bleibt die Überweisung danach immer noch aus, kommen eine Mahnung und ein Festsetzungsbescheid hinzu. Darin können dann zusätzliche Kosten enthalten sein.
Das musst du jetzt beachten
Vier Mal musst du den Rundfunkbeitrag bezahlen, immer zur Mitte des jeweiligen Quartals: zum 15. Februar, Mai, August und November. Solltest auch du die Überweisungen bislang händisch vorgenommen haben, wirst du demnächst eine letzte Zahlungsaufforderung erhalten. Danach ist Schluss. In diesem Fall bleiben dir dann noch zwei Möglichkeiten: Entweder du richtest dir deine ganz eigenen Erinnerungen ein. Oder du wechselst doch zum SEPA-Lastschriftverfahren. Dazu wirst du die Gelegenheit mittels eines Papierformulars oder eines QR-Codes erhalten.
Für den Beitragsservice bedeutet die Abschaffung der Erinnerungsbriefe vor allem eine Entlastung der Verwaltung sowie die Reduktion der Portokosten. Da die Rundfunkgebühren laut Gesetz bezahlt werden müssen, waren die Posteinwürfe eigentlich auch nie notwendig. Es war schlicht und ergreifend nur eine gängige Praxis.
Wenn du aber aus bestimmten Gründen überhaupt nicht mehr weiterzahlen möchtest, gibt es auch dafür eine Option: Hier erklären wir dir, wie du deine Wohnung von der Zahlung des Rundfunkbeitrags abmelden kannst.
Quelle: Hamburger Abendblatt