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Neuen Führerschein online beantragen: In drei Schritten zum Ziel

Du möchtest einen neuen Führerschein bequem online beantragen? Das ist kein Problem. Wir zeigen dir, wie du vorgehen musst.

Papier- und Plastik-Führerscheine nebeneinander.
© imago images/Pressedienst Nord

Wenn du deinen Führerschein verloren hast oder du diesen umtauschen musst, kann sich dieser Prozess bei den Behörden in die Länge ziehen. Willst du all das umgehen, gibt es eine Lösung: Einen neuen Führerschein online beantragen. Wie das genau funktioniert und, was du dafür tun musst, erfährst du hier.

Neuen Führerschein online beantragen: Eine Anleitung

Wenn du deinen neuen Führerschein online beantragen willst, solltest du wissen, dass das nicht in jedem Fall geht. Du musst deinen neuen Führerschein nämlich bei einer Zulassungsstelle deines Wohnorts beantragen. Diese Zulassungsstellen bieten entweder beides, Online-Anträge und Anträge mit Termin, oder nur eines von beiden an.

Um das herauszufinden, musst du dich über die Webseite des Straßenverkehrsamts darüber informieren. Gehe dafür wie folgt vor:

  1. Besuche die Webseite des Straßenverkehrsamts und gib deinen Wohnort oder deine Postleitzahl ein.
  2. Wähle eine der Zulassungsstellen aus und scrolle runter zum Bereich „Führerschein“ oder „Führerscheinstelle„.

Darunter findest du die Informationen zu Öffnungszeiten und Terminvergaben der Zulassungsstelle. In manchen Fällen kannst du bereits dort sehen, ob du für den Antrag deines neuen Führerscheins zwingend einen Termin brauchst oder nicht.

Screenshot Zulassungsstelle, Credits: Straßenverkehrsamt

Du musst allerdings in jedem Fall ein Termin-Verfahren durchlaufen und deinen Termin für den regulären sowie den Online-Antrag ausmachen.

Doch kann es auch vorkommen, dass dort keine Info zu Terminvergaben zu finden ist. In diesem Fall ist ein dritter Schritt erforderlich.

Infos bei deiner Zulassungsstelle

Auskunft darüber, ob du deinen neuen Führerschein online beantragen kannst, gibt dir die Webseite deiner Zulassungsstelle. Diese findest du auf der selben Webseite des Straßenverkehrsamts, die du soeben aufgerufen hast. Dafür musst du nur weiter runterscrollen:

Screenshot Suchergebnisse beim Straßenverkehrsamt, Credits; Straßenverkehrsamt

Dieser Link führt dich direkt zur Webseite deiner zuständigen Zulassungsstelle und zu den passenden Angeboten.

Übrigens: Falls die Zulassungsstelle, die du ausgewählt hast, keine Online-Anträge für Führerscheine anbietet, kannst du noch einmal zur Startseite des Straßenverkehrsamts zurückgehen. Dort kannst du dann gegebenenfalls eine andere Zulassungsstelle für deinen Wohnort auswählen und gucken, ob diese die Online-Anträge anbietet.

Führerschein umtauschen: Für alle ein Muss

Auch wenn bei deinen Zulassungsstellen keine Online-Anträge für Führerscheine angeboten werden, bleibt dir nichts anderes übrig als dir deinen neuen Führerschein über den regulären Weg zu holen: Per Termin bei den Behörden.

Das du dies tust ist wichtig, denn wenn du deinen Führerschein noch nicht umgetauscht hast, ist es an der Zeit. Die Bundesregierung hat nämlich beschlossen, dass die Führerscheine ein Ablaufdatum haben müssen. Mit der Aktualisierung dieser ließen sich nämlich Fälschungen erschweren.

Dabei gilt: Wer seinen Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt bekommen hat, der muss diesen umtauschen lassen.

Außerdem musst du dabei bestimmte Deadlines beachten, die teils nach unterschiedlichen Geburtsjahren, teils nach unterschiedlichen Ausstellungsjahren gesetzt wurden:

#1 Führerscheine mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 (Geburtsjahr)

  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

#2 Führerscheine mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 (Ausstellungsjahr)

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Quellen: straßenverkehrsamt.de, bundesregierung.de

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