Es kann im Straßenverkehr immer wieder zu Situationen kommen, in denen du zur Lichthupe greifen möchtest. Denke in diesen Situationen noch einmal genau nach. Denn unter manchen Umständen ist das Signal nämlich strafbar.
Wann ist Lichthupe geben strafbar?
Ganz grundsätzlich ist es erlaubt, eine Lichthupe zu geben. Allerdings kommt es dabei auf die Intention und Begleitumstände an. So darfst du dadurch andere Verkehrssteilnehmerinnen und -teilnehmer vor eventuellen Gefahren oder Hindernissen warnen.
Verboten sind dagegen die folgenden Anwendungsfälle:
- Warnung vor Blitzern
- Missbräuchliche Verwendung
- Belästigung
- Blendung
- Nötigung
Auch wichtig: Diese Verkehrsverstöße können die mehreretausend Euro Bußgeld kosten.
Das kann dich eine ordnungswidrige Lichthupe kosten
Laut Bußgeldkatalog kann dich eine falsch angewendete Lichthupe auf drei verschiedenen Arten Geld kosten. Dabei fallen die Strafen in den meisten Fällen zwar sehr gering aus. In einem Fall kann es aber zusätzlich auch zu einem Freiheitsentzug bis zu drei Jahren kommen.
Bußgelder für missbräuchlich eingesetzte Lichthupen:
- Lichthupe missbräuchlich verwendet: 5 Euro
- … andere belästigt oder geblendet: 10 Euro
- Nötigung mit Betätigung der Lichthupe: Geldstrafe plus Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
Im Falle einer Nötigung kann es neben der genannten Sanktion auch zu Nebenstrafen kommen. Dazu gehören entweder ein Fahrverbot bis zu sechs Monaten sowie zwei Punkte oder der Führerscheinentzug plus drei Punkte.
Quellen: Bußgeldkatalog
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