Wenn Arbeitnehmenden der Lohn nicht oder nicht rechtzeitig ausgezahlt wird, befinden sie sich schnell in einer finanziellen Notlage. Wer nun versucht, den Lohnrückstand einzufordern, muss einige Aspekte berücksichtigen. Was es zu beachten gilt.
Bis zu diesem Zeitpunkt muss dein Arbeitgeber deinen Lohn überweisen
Der Lohn wird üblicherweise monatlich abgerechnet und ist am ersten Tag des nächsten Monats fällig. Arbeitnehmende gehen somit in Vorleistung und haben erst dann einen Anspruch auf Bezahlung. Die genauen Bestimmungen hierzu sind in § 614 Bürgerliches Gesetzbuchs (BGB) festgelegt.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit – und dies ist in der Praxis weit verbreitet – von § 614 BGB abweichende Vereinbarungen zur Fälligkeit des Lohns zu treffen. Es kommt häufig vor, dass in Arbeits- und Tarifverträgen der 15. eines jeden Monats als Fälligkeitstermin für den Lohn des Vormonats festgesetzt wird.
Als Arbeitnehmer*in solltest du daher als Erstes prüfen, ob in deinem Arbeitsvertrag oder einem für dich geltenden Tarifvertrag eine spezielle Regelung zur Fälligkeit des Lohns vereinbart wurde. Andernfalls gilt üblicherweise der 1. des Folgemonats als maßgeblicher Termin.
Lohnrückstand – wie du nun vorgehen solltest
Sobald für die Fälligkeit des Lohns entweder durch Vertrag oder durch gesetzliche Bestimmungen ein bestimmter Tag festgelegt ist, gerät der Arbeitgeber automatisch in Verzug, wenn dieser Tag abgelaufen ist. Ab diesem Zeitpunkt ist der Arbeitgeber auch zur Verzinsung des ausstehenden Lohns verpflichtet, berichtet die Kanzlei Hensche.
Sollte dein Lohn nicht pünktlich auf deinem Konto eingegangen sein, solltest du deine Vorgesetzten zunächst mündlich auf den Zahlungsverzug hinweisen, da es sich möglicherweise um einen Abrechnungsfehler oder ein Missverständnis seitens des Arbeitgebers handeln könnte. Nach drei oder vier Tagen kann dann auch eine schriftliche Aufforderung an den Arbeitgeber erfolgen, in der eine Frist zur Zahlung des ausstehenden Lohns festgelegt werden sollte, so die Kanzlei.
Es ist ratsam, das Schreiben so zu versenden, dass ein Nachweis über den Empfang erbracht werden kann. Dies kann entweder durch Einschreiben mit Rückschein, per Fax oder durch eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über den Erhalt (Empfangsbestätigung) geschehen.
Lohnrückstand von 2-3 Monaten – hole dir rechtlichen Beistand
Wenn der Arbeitgeber weiterhin nicht reagiert, sollte man darüber nachdenken, sich rechtlichen Beistand einzuholen, empfehlen die Rechtsanwälte Rupprecht & Rösch. Letztendlich besteht auch die Möglichkeit, den ausstehenden Lohn vor dem Arbeitsgericht einzuklagen.
Diese Vorgehensweise empfiehlt sich jedoch erst dann, wenn ein erheblicher Rückstand beim Lohn aufgelaufen ist. In der Regel ist dies bei dem Ausbleiben von zwei bis drei Monatsgehälter der Fall. Aber auch wenn der Lohnanspruch kurz vor der Verjährung steht oder die Insolvenz des Arbeitgebers droht, so Ruppert & Rösch. Im Gegensatz zu weitverbreiteten Annahmen ist es nicht erforderlich, vor Einreichung der Klage eine Mahnung oder einen Mahnbescheid zu stellen. Normalerweise ist das Arbeitsgericht am Ort zuständig, an dem du deine Arbeit verrichtest.
Wann verjährt der Anspruch auf Lohnnachzahlung?
Gemäß § 195 BGB, in Verbindung mit § 199 Abs. 1 BGB, verjährt der Anspruch auf Lohn drei Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, berichtet gesetze-im-internet.de. Das bedeutet, dass ein Lohnanspruch, der im Jahr 2020 entstanden ist, in der Regel am 31. Dezember 2023 verjährt.
Quellen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Kanzlei Henschel, Rechtsanwälte Rupprecht & Rösch
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