Es git einige Verkehrszeichen, die entweder selten zu finden oder noch recht unbekannt sind. Die Markierung mit der Kennzahl 342, die den Spitznamen „Haifischzähne“ trägt, ist eines davon. Sie gibt es in der Bundesrepublik erst seit dem 28. April 2020. Bußgelder fallen bei Nichtbeachtung allerdings dennoch an.
Das steckt hinter dem Verkehrszeichen 342
Bei dem besagten Verkehrszeichen handelt es sich nicht wie in vielen Fällen der Neuerungen 2020 um ein Schild. Es sind vielmehr Fahrbahnmarkierungen, die laut Anlage 3 der StVO eine „Wartepflicht infolge einer bestehenden Rechts-vor-links-Regelung“ hervorheben.
Im Detail gilt diese „abseits der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie weiterer Hauptverkehrsstraßen“. Dabei heben sie „eine durch Zeichen 205 [Vorfahrt gewähren] oder 206 [Stoppschild] angeordnete Vorfahrtberechtigung des Radverkehrs im Zuge von Kreuzungen oder Einmündungen von Radschnellwegen hervor“, wie es weiter heißt.
Zum Hinweis auf eine solche Vorfahrtberechtigung für den Radverkehr sind die Haifischzähne (mehrere weiße Dreiecke nebeneinander) auf beiden Seiten entlang der Fahrbahnkanten des Radschnellwegs angeordnet. Die Spitzen zeigen dabei immer in Richtung des wartepflichtigen Verkehrs.
So sieht das Verkehrszeichen 342 aus:
Hintergrund: Die Haifischzähne sind das Ergebnis einer entsprechenden Verkehrssituation. Wie Weka berichtet, war ein Gemeindevertreter erbost darüber, dass ihm der Fahrer eines PKW bei der Regel „Rechts vor Links“ die Vorfahrt nahm. Deshalb machte er sich in der Gemeindevertretung dafür stark, die Stellen ohne Vorfahrtsbeschilderung mit den Verkehrszeichen zu markieren.
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Diese Bußgelder drohen bei Missachtung
Da das neue Verkehrszeichen eine Pflicht im Straßenverkehr ausweist, sind bei Verstoß gegen die zugrundeliegende Regel Geldstrafen zu entrichten. Laut Bußgeldkatalog fallen für die Nichtbeachtung der Haifischzähne zwar keine gesonderten Beträge an. Es gilt aber dafür die Bußgeldtabelle bei Missachtung der Vorfahrt.
Bußgelder bei Missachtung der Vorfahrt
Beschreibung | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Die Regelung zur Vorfahrt „rechts-vor-links“ nicht beachtet | ||
… mit Behinderung | 25 € | |
… mit Gefährdung | 100 € | 1 |
… mit Sachbeschädigung | 120 € | 1 |
Wer sich also nicht an die Markierungen hält und erwischt wird, muss mit einer Strafe von 25 Euro rechnen, sobald andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindert werden. Teuer wird es, wenn eine Gefährdung anderer damit einhergeht beziehungsweise eine Sachbeschädigung die Folge ist. Dann zahlst du bis zu 120 Euro.
Quellen: Gesetze im Internet, Bußgeldkatalog
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