Gerade in der Stadt scheint die Hand am Signalhorn sehr locker zu sitzen. Kaum eine rote Ampel ohne das nervige Tröten, weil das Auto ganz vorne nicht schnell genug losfährt. Im Straßenverkehr gibt es dennoch auch dafür Regeln. Genau genommen besagen zwei Vorschriften, zu welchem Zweck die Hupe überhaupt benutzt werden darf.
Hupe: Kennst du diese Regeln?
Was wir als Hupe kennen, trägt offiziell eigentlich den Namen „Schallzeichen“ und gehört laut Bussgeld-Info zu den Warnzeichen im Straßenverkehr. Damit einher gehen entsprechende Richtlinien innerhalb der Straßenverkehrsordnung (StVO), die in Paragraf 16 StVO, Absatz 1 unmissverständlich aufgeführt sind.
Offiziell ist es demnach nur in genau zwei Fällen erlaubt, das Warnsignal zu verwenden. Während der eine davon allseits bekannt ist, dürfte der andere Fall etwas überraschender sein. So gilt zunächst eine Erlaubnis, wenn du für dich selbst oder andere Personen eine Gefährdung siehst und darauf aufmerksam machen möchtest. Wie die Hupe außerorts zu nutzen ist, wird von der zweiten Vorschrift geregelt.
Im oben genannten Abschnitt der StVO heißt es dazu konkret: „Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben, wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) […].“ Paragraf 5 Absatz 5 besagt zudem: „Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.“
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Diese Bußgelder drohen, wenn du unerlaubt hupst
Wer sich nicht an die genannten Regeln hält, muss mit Geldstrafen rechen. Denn tatsächlich ist es in allen anderen Fällen verboten, dass Schallzeichen zu verwenden. Dazu zählen beispielsweise die beliebten Anwendungsfälle Hochzeiten, das Grüßen von anderen Verkehrsteilnehmenden oder das gegenseitige Warnen vor Blitzern.
Folgende Strafen sind bei falschem Hupen außerorts oder generell angedacht:
Verstoß | Sanktion |
---|---|
Missbräuchlicher Einsatz der Hupe | 5 Euro |
… dabei andere Verkehrsteilnehmer belästigt | 10 Euro |
Hupe verwendet Folge aus verschieden hohen Tönen | 10 Euro |
Nötigung durch den Einsatz der Hupe | Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, bis zu drei Punkte in Flensburg, ein bis drei Monate Fahrverbote oder Fahrerlaubnisentzug |
Quellen: Gesetze im Netz, Bussgeld-Info
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