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Elektroroller: Wer das tut, zahlt 100 Euro Strafe

E-Scooter und Elektroroller gehören in vielen Städten längst zum Alltag. Das bedeutet für Fahrende auch, sich an gewisse Regeln zu halten.

Mann fährt auf E-Scooter über die Straße.
© SayLi - stock.adobe.com

Verkehrsschild mit Ei: Deshalb darfst du es nicht übersehen

Die meisten Verkehrsschilder sind für alle klar, aber wie steht’s mit dem Verkehrsschild 269? Wir klären auf.

Es gibt diverse Möglichkeiten, sich auch ohne Führerschein durch den Straßenverkehr zu bewegen. Eine davon sind E-Scooter, kleine einspurige Fahrzeuge, ähnlich einem Tretroller, aber von einem Elektromotor angetrieben. Befreit von Verkehrsregeln sind diese deshalb aber nicht.

E-Scooter: Achte auf diese Vorschriften

Wie E-Scooter im Straßenverkehr zur Anwendung kommen dürfen, regelt laut ADAC die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge. Sie greift bei Fahrzeugen, die eine Lenk- oder Haltestange besitzen, mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 Stundenkilometer (km/h) fahren sowie über eine Straßenzulassung beziehungsweise Betriebserlaubnis verfügen.

Wer die elektrischen Roller nutzen möchte, ist zunächst auf Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen beschränkt. Sollte kein Radweg ausgezeichnet sein, ist das Ausweichen auf die Fahrbahn erlaubt. Verboten sind die Fahrzeuge dagegen auf dem Gehweg, in Fußgängerzonen sowie in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung.

Wer gegen diese Regeln verstößt, muss dem Bußgeldkatalog zufolge bereits mit einer Geldstrafe von 15 Euro rechen. Noch teurer wird es mit dem E-Scooter allerdings in einem anderen Fall.

Lesetipp: Wer das mit einem E-Bike tut, zahlt 70 Euro Strafe

Dafür drohen dir 100 Euro Bußgeld

Denn ähnlich wie bei Autofahrenden gilt die Regel, dass das Überfahren einer roten Ampel einen Verstoß darstellt. Die Strafe dafür beginnt zwar bei 60 Euro. Sollte die Ampel allerdings schon länger als eine Sekunde auf Rot gestanden haben, müssen Fahrende bei Missachtung des Signals dann 100 Euro zahlen.

Das ist jedoch noch nicht die mögliche Höchststrafe:

VerstoßBußgeld
Bei Rot über die Ampel gefahren60 Euro
… mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer100 Euro
… mit Sachbeschädigung120 Euro
Bei Rot über die Ampel gefahren, wobei die Ampel bereits länger als 1 Sekunde rot war100 Euro
… mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer160 Euro
… mit Sachbeschädigung180 Euro
Quelle: Bußgeldkatalog

Quellen: ADAC, Bußgeldkatalog

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