Jedes Fahrzeug hat sie, aber viele nehmen sie kaum wahr: die Stoßstange. Dabei sorgt sich im Verkehr für deutlich mehr Sicherheit und sollte deshalb auch entsprechend behandelt werden. Vor allem eines ist dabei in jedem Fall zu unterlassen.
Stoßstange: Das kann Bußgeld bedeuten
Bei deiner Stoßstange handelt es sich um ein sicherheitsrelevantes Bauteil, das nicht nur dazu dient, das Fahrzeug zu schützen, sondern auch Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmende bei einem Zusammenstoß. Wenn sie entfernt und dadurch die Sicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigt wird, kann dies zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis (ABE) führen.
Diese besagt, dass ein Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften und Sicherheitsstandards entsprechen muss, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Ihre Wirksamkeit wird dabei durch Paragraf 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Dort heißt es im Detail: „Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.“
Lesetipp: Wenn du das mit dem Nummernschild machst, kostet es 65 Euro
So teuer wird die erloschene Betriebserlaubnis
Wie der Bußgeldkatalog zeigt, gibt es spezielle und festgesetzte Geldstrafen für entsprechende Fälle. Fährst du beispielsweise mit einem Pkw, für den dir keine gültige Betriebserlaubnis mehr vorliegt, drohen dir mindestens 50 Euro Bußgeld. Unter Umständen gibt es auch einen Punkt in Flensburg dafür.
Teurer wird es, wenn du dabei zusätzlich den Verkehr behinderst oder sogar die Sicherheit im Straßenverkehr riskierst. Vorgesehen ist dann eine Strafe von 135 Euro. Zwischen 180 Euro und 270 Euro zahlen im schlimmsten Fall Fahrer*innen eines Busses oder Lkw ohne gültige ABE.
Quellen: Buzer, Bußgeldkatalog
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