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Paket: Wer das damit tut, dem droht Strafe

Bei DHL gibt es eine konkrete und lange Liste an Dingen, die man nicht als Paket verschicken darf. Das gilt national und international.

Handy in einem Paket
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Jede und jeder kommt irgendwann in die Verlegenheit, ein Paket verschicken zu müssen. Handelt es sich dabei um einen von DHL verbotenen Gegenstand oder sogar um ein Lebewesen, kann das Konsequenzen haben.

Paket verschicken: Das ist verboten

Allein der Versand innerhalb Deutschlands unterliegt bereits diversen Regularien. Das zeigt die Liste von DHL zu den Dingen, die Kundinnen und Kunden nicht als Paket verschicken dürfen. Diese ist zwar relativ offen gehalten, dafür aber umso länger. Die sogenannten „Verbotsgüter“ finden sich in den AGB.

Sendungen gelten als Verbotsgut, wenn …:

  1. … sie gegen gesetzliche oder behördliche Verbote sowie steuerrechtliche Bestimmungen verstoßen.
  2. … sie eine Sonderbehandlung erfordern (Einhaltung von Temperaturen, Einholung von öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Bewilligung bei einer Behörde).
  3. … sie bei gewöhnlichem Transportablauf Personen verletzen, infizieren oder Sachschäden verursachen.
  4. … sie lebende Tiere oder sterbliche Überreste von Menschen enthalten.
  5. … sie gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegen, soweit diese nicht nach den „Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen“ zugelassen sind.
  6. … sie einen Wert von 25.000 Euro (brutto) überschreiten.
  7. … sie Wertgegenstände mit einem Gesamtwert von über 500 Euro enthalten (Liste der zulässigen Valoren der Klasse II)

Auch international gibt es entsprechende Einschränkungen. Dazu gehören überraschenderweise auch harmlos wirkende Gegenstände wie Handys oder Digitalkameras. Diese dürfen aus Sicherheitsgründen nicht ins Ausland versendet werden. Das zeigt ein DHL-Infoblatt.

Diese Sendungen ins Ausland gelten als verboten:

  • Airbags
  • Alkoholische Getränke
  • Batterien (Akkus)
  • Brennbare Flüssigkeiten
  • Brennbare Stoffe
  • Elektronische Geräte
  • Entflammbare Kosmetikartikel
  • Gas- und Benzinfeuerzeuge
  • Gase
  • Gifte
  • Infektiöse und/oder biologische Substanzen
  • Kohlendioxid in fester Form
  • Ätzende Stoffe
  • Lithium-Batterien (Akkus) – allein oder zusammen mit elektronischen Geräten (z.B. Handys und Digitalkameras)
  • Munition
  • Oxidationsmittel oder Peroxide
  • Pestizide
  • Spraydosen
  • Sprengstoffe
  • Streichhölzer
  • Umweltgefährliche Abfälle

Explizite Details zum Versand hat DHL in den Gefahrengutregeln angegeben. Und auch in den sogenannten Valorenregeln (Bestimmungen für Wertgegenstände) findest du weitere nützliche Informationen zum Thema Paket verschicken. Wer darüber hinaus Fragen hat, kann sich auch direkt an den Transportdienstleister wenden.

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Diese Strafe droht bei Verbotsgütern

Solltest du Pakete verschicken, die den genannten Vorgaben widersprechen, kann das zum Teil ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die genauen Strafen hängen dabei von der Art des verschickten Gegenstands, aber auch von den lokalen Gesetzen des Versand- und Empfangslandes sowie den internationalen Vorschriften ab.

Mögliche Strafen:

  1. Geldstrafen sind eine häufige Konsequenz für das Versenden verbotener Gegenstände.
  2. Freiheitsstrafen können in schwereren Fällen zum Tragen kommen, aber insbesondere natürlich bei illegalen Drogen, Waffenhandel oder dem Versand anderer gefährlicher Gegenstände.
  3. Die Beschlagnahmung der Gegenstände kann von den Zoll- oder Postbehörden vorgenommen werden.
  4. Auch eine strafrechtliche Verfolgung kann Personen treffen, die verbotene Gegenstände versenden. Dies kann zu einem Gerichtsverfahren und bei einer Verurteilung zu weiteren Strafen führen.

Quellen: DHL

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