Ab dem 1. Juli 2024 könnte bei zahlreichen Mieter*innen in Deutschland der Fernseher schwarz bleiben. Grund dafür ist eine Gesetzesänderungen. Wir verraten dir, ob auch du davon betroffen bist und was du schleunigst tun solltest, um deine Lieblingssendungen im TV nicht zu verpassen.
Fernseher: Nebenkostenprivileg für Kabel-TV abgeschafft
Konkret geht es dabei, um die Abschaffung des sogenannten „Nebenkostenprivilegs“. Dieses „betrifft Mieter*innen, in deren Mietvertrag Vereinbarungen zu Telekommunikationsanschlüssen und -diensten (TV, Internet, Telefon) enthalten sind“, wie die Bundesnetzagentur mitteilt.
Denn ab dem 1. Juli 2024 dürfen Vermieterinnen und Vermieter die monatlichen Gebühr für den mietvertraglich vereinbarten TV- bzw. Breitbandanschluss nicht mehr als Nebenkosten abrechnen. Hauseigentümer*innen und hatten zuvor oft Sammelverträge (Mehrnutzerverträge) mit Kabelnetzbetreiber abgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt dabei über ein Sammelinkasso, erklärt die Verbraucherzentrale.
Das bedeutet, dass einzelne Mieter*innen oder Wohnungseigentümer*innen die Kosten für den Kabelanschluss über die Nebenkostenabrechnung an die Hausverwaltung bezahlen. Diese leitet das Geld dann an die Kabelnetzbetreiber weiter. Doch damit ist nun endgültig Schluss.
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Diese Nutzer*innen sind davon betroffen
Das heißt: Wenn du zu Miete wohnst und via Kabel Fernsehen schaut, hast du ab heute, womöglich kein Signal mehr. Nutzer*innen von Sat-Schüsseln, Antennenfernsehen oder Streaming-TV sind davon nicht betroffen. Wenn du weiter über Kabel fernsehen gucken möchtet, musst du ab sofort selbst einen Vertrag dafür abschließen.
Doch für einige Mieter*innen könnte die Neuerung mehr als willkommen sein. Denn das Nebenkostenprivileg, wurde unter anderem auch deswegen abgeschafft, weil es nicht schon lange nicht mehr als zeitgemäß gilt, so die Verbraucherzentrale: „Die Fernsehübertragung ist mittlerweile komplett digital und es gibt auch neue Verbreitungswege, wie beispielsweise Fernsehen über das Internet.“
Doch bisher hatten wurden Mieter*innen dadurch gehemmt, auf alternative Übertragungswege zu wechseln, da der Kabelanschluss trotzdem über die Nebenkostenabrechnung bezahlt werden musste. Im Zweifel musstest du somit zweimal für den Fernsehempfang bezahlen. Dies ändert sich nun mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs.
Quelle: Bundesnetzagentur, Verbraucherzentrale
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