Beim Asylverfahren handelt es sich um einen rechtlich strikt geregelten Prozess. Sein Ausgang entscheidet über den Schutzstatus Asylsuchender in Deutschland. Ähnlich wie die meisten behördlichen Prozesse in der Bundesrepublik ist auch dieses Verfahren geprägt durch einen Überfluss an bürokratischen Schritten.
Höheres Tempo für Asylverfahren
Das Verfahren beginnt mit der förmlichen Asylantragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Nach der Antragstellung werden die Personalien überprüft und Asylsuchende werden in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht. Anschließend folgt eine Anhörung, bei der die Fluchtgründe detailliert dargelegt werden müssen. Das BAMF entscheidet dann, ob Asyl, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz oder Abschiebungsverbot gewährt wird. Wird der Antrag abgelehnt, kann die betroffene Person gegen die Entscheidung klagen. Während des Verfahrens erhalten Asylsuchende grundlegende Sozialleistungen und dürfen nach einer bestimmten Wartezeit auch arbeiten.
Zwar soll das Asylverfahren sicherstellen, dass Menschen, die vor Verfolgung und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen fliehen, Schutz in Deutschland finden, allerdings leidet es noch heute unter großen Hürden und mühseligen Prozessen. Genau das würde Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gerne ändern. Im Rahmen seines Besuchs beim BAMF in Nürnberg verriet er, man arbeite bereits daran, einige Verfahren mittels Künstlicher Intelligenz (KI) zu beschleunigen.
Die Technologie könne dazu beitragen, „dass wir Routineentscheidungen schnell und trotzdem mit großer Qualität treffen können“, zitierte BR24 unter Berufung auf Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Ihr Einsatz werde bereits „an vielen Stellen vorbereitet“, immerhin sei nicht nur die Qualität der Asylentscheidungen wichtig, sondern auch ihre Geschwindigkeit. Allerdings gehen aus diesen Plänen nicht nur Potenziale hervor, sondern auch nicht unwesentliche Risiken.
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Hochrisiko-Systeme im KI-Gesetz
Konkret definiert der Rechtsrahmen des am 21. Mai verabschiedeten KI-Gesetztes (AI Act) der Europäischen Union (EU) vier Risikostufen für KI-Systeme:
- Minimal Risk (Minimales oder kein Risiko)
- Limited Risk (Beschränktes Risiko)
- High Risk (Hohes Risiko)
- Unacceptable Risk (Inakzeptables Risiko)
„Alle KI-Systeme, die als eindeutige Bedrohung für die Sicherheit, den Lebensunterhalt und die Rechte von Menschen angesehen werden, werden verboten, von der sozialen Bewertung durch Regierungen bis hin zu Spielzeugen, die Sprachhilfe verwenden, die gefährliches Verhalten fördert“, heißt es dazu in einem entsprechenden Beitrag der Europäischen Kommission. Dabei handelt es sich um obengenannte inakzeptable Risiken.
Hochrisiko-Systeme hingegen dürfen zwar prinzipiell eingesetzt werden, unterstehen aber strengen Verpflichtungen, bevor sie auf den Markt gelangen dürfen. Dazu gehören explizit KI-Systeme zum „Migrations-, Asyl- und Grenzkontrollmanagement (z. B. automatisierte Prüfung von Visumanträgen)“. Umso wichtiger ist es, dass das von Bundeskanzler Scholz angedachte System strenge Kontrollen durchläuft, bevor es erstmals zum Einsatz kommt.
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Erste Feuerprobe für neue Verordnung
„Mit dem KI-Gesetz macht Europa deutlich, wie wichtig Vertrauen, Transparenz und Rechenschaftspflicht beim Umgang mit neuen Technologien sind“, betonte der belgische Staatssekretär Mathieu Michel bereits im Mai. „Zugleich wird gewährleistet, dass diese sich rasch wandelnde Technologie florieren und europäischen Innovationen einen Schub geben kann.“ Michel war im Kontext des Gesetzes beauftragt mit der Administrativen Vereinfachung, dem Schutz des Privatlebens und der Gebäuderegie.
Die EU schaffte mit ihrer Verordnung also Unsicherheiten aus dem Weg und ebnete ihn für neue Chancen. Mit den aktuellen Plänen für die Vereinfachung der Asylverfahren in Deutschland erlebt das Gesetz womöglich seine erste Feuerprobe.
Quelle: BR24; Verordnung über künstliche Intelligenz; Europäische Kommission; Rat der Europäischen Union
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