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Auto: Neue Regel – wer sie übersieht, zahlt 60 Euro Strafe

Wer einen Caranvan oder ein Wohnmobil mit Flüssiggasanlage nutzt, muss ab sofort eine zusätzliche Prüfung ablegen. Bei Verstoß wird es teuer.

Prüfer bei der Untersuchung eines Fahrzeugs
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6 Fragen, die du dir beim Wohnmobil mieten stellen solltest

Der Mietmarkt kann auch bei Wohnmobil und Wohnwagen ziemlich unübersichtlich sein. Damit du hier keine bösen Überraschungen erlebst, solltest du einige Dinge bei der Suche beachten.Wir zeigen dir sechs Fragen, die du dir beim Wohnmobil mieten stellen solltest.

Im Urlaub nutzen unzählige Menschen einen Caravan oder ein Wohnmobil, um sich mobil und flexibel entspannen zu können. Die Ausstattung solcher Autos kann allerdings schnell zum Problem werden, zumindest wenn man damit einhergehende Pflichten vernachlässigt.

Wohnmobil mit Flüssiggasanlage: Das ist zu tun

Ein neuer Teil der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Paragraf 60 „Flüssiggasanlage in Fahrzeugen“. Dieser hat aus einer ehemaligen Empfehlung in diesem Jahr eine Pflicht gemacht. Er regelt seit Juni 2024, dass mit Flüssiggasanlagen ausgerüstete Wohnmobile oder Wohnwagen künftig alle zwei Jahre sachgemäß zu prüfen sind. Auch ein Check vor der erstmaligen Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme nach sogenannten prüfpflichtigen Änderungen ist verbindlich.

Liegt eine entsprechende Gasprüfung bislang noch nicht vor, haben Fahrerinnen und Fahrer noch bis zum zum 19. Juni 2025 Zeit, die nötige Prüfung nachzuholen. „Mit der Aufnahme der Gasprüfung in die StVZO gibt es eine neue Rechtsgrundlage für die Prüfung von Flüssiggasanlagen“, erklärt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG). „Diese eigenständige Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung. Anerkannte Sachkundige, also auch unabhängige Prüfer, können sie wie bisher und mit den gewohnten Prüfmitteln vornehmen.“

Lesetipp: Neue Pflicht bei der HU kann ein Bußgeld von 40 Euro bedeuten

Diese Bußgelder drohen

Der Vorteil des Paragrafen liegt dem DVFG zufolge klar auf der Hand: „Die neue Regelung beseitigt die Unsicherheit, die in den vergangenen Jahren bestand. Im Januar 2020 wurde die Bewertung der Flüssiggasanlagenprüfung […] im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) ausgesetzt. Zudem wurde im April 2022 die Pflicht zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen aus der HU-Richtlinie gestrichen. […] die zwischenzeitlich diffuse Rechtslage [ist] nun geklärt.“

Da die Prüfung betroffener Wohnmobile eine Pflicht ist, gilt ein Nichterfüllen als Ordnungswidrigkeit. Parallel fallen beim Überschreiten der gesetzlichen Frist verschiedene Bußgelder an, die sich an dem zurückliegenden Zeitraum orientieren. Die eingeforderten Beträge können dann bei bis zu 60 Euro liegen.

Mögliche Bußgelder für Wohnmobil-Besitzer*innen:

  • 15 Euro (bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten)
  • 25 Euro (bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten)
  • 60 Euro (bei mehr als 8 Monaten)

Quellen: Deutscher Verband Flüssiggas e.V.

Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Hier kannst du den Betroffenen helfen.

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