Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat die Ampel-Regierung 2023 eine Debatte ausgelöst, die bis heute nicht abgeklungen ist. Im Gegenteil: Unter der Führung des CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz hat die Union schon mehrfach angekündigt, das sogenannte Heizungsgesetz rückabwickeln zu wollen – das war wesentlicher Bestandteil ihres Bundestagswahlkampfs. Gegen diesen Plan stellen sich aber nicht nur Grüne und SPD, sondern mittlerweile auch Thomas Heilmann, CDU-Politiker und Vorsitzender der parteinahen Klimaunion.
Heizungsgesetz: „Können seine zentrale Wirkung nicht zurücknehmen“
„Wir schaffen das Heizungsgesetz der Ampel ab“, erklärten CDU und CSU unmissverständlich in ihrem gemeinsamen Wahlprogramm. Mit dem „bürokratischen Reinregieren in den Heizungskeller“ müsse Schluss sein. Damit wolle man die Entscheidungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger fördern, denn diese wüssten am besten um ihre eigenen Bedürfnisse und Mittel. „Es geht uns darum, technologieoffen emissionsarme Wärmelösungen zu fördern und zu nutzen“, heißt es weiter. „Dazu gehört für uns auch das Heizen mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz.“
So einfach wie es die Union darstellt, ist es allerdings nicht. Denn neben den wirtschaftlichen Folgen einer Rückabwicklung des Gebäudeenergiegesetzes könnten rechtliche Hürden ihre Pläne bereits im Keim ersticken. Davor warnt nun auch Heilmann.
Grundsätzlich stehe er Detailänderungen offen gegenüber, wenn es etwa um bürokratische Lockerungen gehe, berichtet die Rheinische Post. Heilmann: „Aber wir können seine zentrale Wirkung nicht zurücknehmen, ohne gegen die Verfassung zu verstoßen, wenn wir nicht eine ähnlich wirksame Maßnahme beschließen würden.“
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GG gegen GEG
Im Sondierungspapier, das CDU, CSU und SPD vergangene Woche veröffentlicht hatten, fehlte vom Heizungsgesetz jegliche Spur. Grund dafür könnten eben jene verfassungsrechtlichen Fragen sein, vor denen nun auch CDU-Politiker Heilmann warnt.
Die Abschaffung des Gebäudeenergiegesetzes könnte gegen das Rückwirkungsverbot (Art. 20 GG) verstoßen, wenn bereits getätigte Investitionen oder bestehende Verpflichtungen rückgängig gemacht würden. Bürger*innen und Unternehmen, die sich auf die aktuelle Rechtslage eingestellt haben, könnten sich möglicherweise auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen.
Zudem könnte eine ersatzlose Rückabwicklung des Heizungsgesetzes mit dem Staatsziel Umweltschutz (Art. 20a GG) kollidieren. Denn der Staat ist verpflichtet, Maßnahmen zum Klimaschutz zu ergreifen. Eine Rücknahme ohne eine ähnlich wirksame Alternative könnte deshalb als verfassungswidrig gelten.
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Quelle: CDU/CSU; Rheinische Post; Grundgesetz
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