Dazu sollten solche Programme als Medizinprodukte geprüft und zertifiziert werden, heißt es in einem BPtK-Grundsatzpapier „Internet in der Psychotherapie“, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Datenschutz ist zwingend notwendig für Online-Therapie
Die Kammer bietet Patienten eine Checkliste an, mit der die Qualität solcher Programme – etwa gegen Depressionen oder Angststörungen – überprüft werden kann. Für eine psychotherapeutische Behandlung via Internet sei unabdingbar, E-Mail-Kommunikation oder Video-Telefonate vor dem Ausspähen zu schützen. Nur so könne die notwendige Vertraulichkeit zwischen Patient und Therapeut hergestellt werden, heißt es in dem Papier.
Ansprechpartner oftmals unterqualifiziert
Viele wirksame Internetprogramme seien Angebote, bei denen die Selbsthilfe im Vordergrund stehe. Und für viele Nutzer sei es entscheidend, dass „am anderen Ende der Leitung“ jemand sitze, der sie motiviert und unterstützt. Die Qualifikation der Ansprechpartner sei jedoch sehr unterschiedlich. Oft seien nicht Psychotherapeuten oder Ärzte, sondern Assistenzpersonal mit einer kürzeren Schulung beteiligt.
Internetprogramme müssen von Krankenkassen getragen werden
Nach den Vorstellungen von Kammer-Präsident Dietrich Munz müssen wirksame Internetprogramme künftig durch Psychotherapeuten und Fachärzte verordnet und von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Dazu müssten diese Medizinprodukte wiederum als neue Produktgruppe in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen werden.
Unmittelbarer Kontakt zwischen Patient und Arzt bleibt
Diagnose und Aufklärung sowie Einwilligung in die Behandlung müssen nach Ansicht der BPtK weiterhin im unmittelbaren Kontakt zwischen Psychotherapeut und Patient erfolgen. Der Verlauf der Behandlung müsse überwacht werden, um etwa Suizide und Selbstverletzungen des Patienten verhindern zu können. Eine Kombination aus persönlichem Kontakt und Kontakt via Internet dürfte die Behandlungszukunft sein, hieß es.
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