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Unangenehme WhatsApp-Überraschung: Nur ein Fehler & du machst dich sofort strafbar

Nicht jede Funktion von WhatsApp solltest du uneingeschränkt nutzen. Unter bestimmten Umständen können sie nämlich unverhofft problematisch werden.

Unglückliche Frau mit Handy und dem WhatsApp-Logo
Du willste ien WhatsApp-Nachricht weiterleiten? Eines kann dabei illegal sein. Foto: [Futurezone.de] via Canva.com

Solltest du viele Texte über WhatsApp schreiben und so mit den meisten deiner Freunde und Bekannten kommunizieren, kann dir eine Funktion im Fall der Fälle zum Verhängnis werden. Wer nämlich WhatsApp-Nachrichten weiterleiten möchte, darf eine Sache dabei eigentlich nicht machen, weil sie genaugenommen illegal ist.

Unangenehme WhatsApp-Überraschung: Nur ein Fehler & du machst dich sofort strafbar

Unangenehme WhatsApp-Überraschung: Nur ein Fehler & du machst dich sofort strafbar

Nicht jede Funktion von WhatsApp solltest du uneingeschränkt nutzen. Unter bestimmten Umständen können sie nämlich unverhofft problematisch werden.

WhatsApp-Nachrichten weiterleiten: Darauf musst du achten

Dass es in Gruppenchats oder dem normalen Austausch über den Messenger möglich ist, WhatsApp-Nachrichten weiterleiten zu können, bedeutet noch nicht, dass du diese Funktion auch ohne darüber nachzudenken nutzen sollten. Ganz uneingeschränkt empfehlenswert ist sie nicht, wenn es um rechtliche Grundlagen geht.

Wie Finanzen.net berichtet, kannst du sich nämlich unter einem bestimmten Aspekt strafbar machen, solltest du einfach so WhatsApp-Nachrichten weiterleiten. Setzt du den Eigentümer eines Textes oder einer Datei aus einem privaten Chat nicht darüber in Kenntnis, dass du dessen Inhalten an andere versendest, ist das illegal. Hintergrund sind dessen Recht auf informationelle Selbstbestimmung und seine Persönlichkeitsrechte.

Auch bestimmte Inhalte in WhatsApp-Nachrichten solltest du nicht weiterleiten

Da in Deutschland jedem das Recht zugestanden wird, über sein geschriebenes Wort zu verfügen und selbst zu entscheiden, welche Informationen er mit Dritten teilt, hast du rein rechtlich betrachtet ohne deren Einverständnis also keine Befugnis, WhatsApp-Nachrichten anderer weiterleiten zu dürfen. Versendest du private Inhalte an Freunde oder Kollegen, kann dies zivilrechtlich geahndet werden. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz kannst du dagegen belangt werden, wenn die Inhalte aus nicht-privaten Gründen für Behörden, Unternehmen oder Arbeitgeber verfügbar gemacht werden.

Eine besondere Ausnahme sind ganz bestimmte Inhalte, für sogar einen Straftatbestand in Deutschland darstellen. Solltest du solche WhatsApp-Nachrichten weiterleiten oder diese Inhalte nur besitzen, kannst du dafür belangt werden. Außerdem sollte es nicht überraschen, dass auch das Mitlesen von WhatsApp-Nachrichten illegal ist. Es gibt inzwischen wohl einige Gründe, dass WhatsApp nicht mehr zu den besten Android-Apps zählt.

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