Es gibt für nahezu alle Lebenslagen Anwendungen für iOS, aber auch beliebte Android-Apps, die einem bei der Planung und Umsetzung verschiedener Aktivitäten unter die Arme greifen. Auch für den Outdoor-Bereich gibt es entsprechende Software. Doch gerade hier könnten in absehbarer Zukunft massive Probleme auftreten.
Android-Apps für draußen: Das könnte bald schwerer werden
Viele Menschen lieben es, Zeit im Freien und in der Natur zu verbringen. Sei es für sportliche Trainingsaktivitäten oder nur zum gemütlichen Spaziergang. Sich die Beine an der frischen Luft zu vertreten, ist ziemlich gesund. Damit der Ausflug glückt und für mehr Informationen allgemein, gibt es verschiedene iOS- oder Android-Apps wie zum Beispiel Komoot oder Strava. Mit ihnen können Interessierte unter anderem ihre Routen sowohl planen als auch aufzeichnen.
Nur wie lange noch? Wie Forstpraxis berichtet, liegt von Seiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ein neuer Gesetzesentwurf vor. Mit diesem möchte man das alte Bundeswaldgesetz aus dem Jahr 1975 auf den neuesten Stand bringen. Unter den vielen Punkten, die man damit überarbeiten oder hinzufügen möchte, gibt es auch den Paragrafen 33. Bei diesem geht es ums Anlegen und Ausweisen von neuen Wegen und Routen.
Wer gerne kleine Abenteuer in der Wildnis sucht, kann bislang mit entsprechenden iOS- oder Android-Apps neue Routen markieren und ausweisen. Das ist ein praktisches Feature, um für sich selbst und andere diese Wege kenntlich zu machen. Es ist genau diese Funktion, die aber durch den dritten Unterpunkt des Paragrafen erschwert wird, sollte man das Gesetz durchgewunken bekommen.
Gut zu wissen: Du kennst die bekannten Outdoor-Apps noch nicht? Für den Fall, dass du öfter in der Natur unterwegs sein möchtest, stellen wir dir Komoot näher vor und sagen, warum sich die Anwendung jetzt noch lohnt.
Routenaufzeichnung vielleicht nur noch mit Genehmigung
Wie es im Entwurf heißt, soll zukünftig eine Genehmigung der dafür zuständigen Behörde sowie die Zustimmung der Waldbesitzer und -besitzerinnen nötig sein, wenn man einen neuen Weg erstmals digital anzeigen oder ausweisen möchte. Dazu zählen noch nicht regulär vorhandene „Pfade, Wildwechsel, Rückegassen oder Fahrspuren als virtuelle Routen oder Trails durch bislang weglose Flächen im Wald“.
Die Nutzung der iOS- oder Android-Apps wie Komoot oder Strava würde man dadurch deutlich einschränken. Schließlich darf man durchaus anzweifeln, dass Nutzerinnen und Nutzer sich wirklich im Vorfeld einer Wanderung oder einer Radtour die Erlaubnis zur Aufzeichnung einholen.
Auf der anderen Seite würde dies auch einen Mehraufwand für die Eigentümerinnen und Eigentümer bedeuten, die vielleicht deswegen auf Freigaben verzichten könnten, wie t3n einordnet. Das Gesetz ist noch nicht final verabschiedet. Wie App-Entwickler darauf reagieren werden, ist demnach noch nicht absehbar.
Quellen: Forstpraxis, t3n
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