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Telefonwerbung: Jetzt kannst du dich gegen unerwünschte Anrufe wehren

Sich vor unerwünschten Anrufen zu schützen ist nicht immer einfach. Bald könnte sich daran aber einiges ändern.

Frau schaut besorgt aufs Handy.
Die Bundesnetzagentur geht nun verstärkt gegen unerwünste Anrufe vor. © Getty Images/Ivan Pantic

Unerwünschte Anrufe können einem auf Dauer ganz schön auf die Nerven gehen. Seien es vermeintliche Umfragen, Bitten um Rezensionen oder Werbeanrufe. Ab dem 1. Oktober 2021 sollen sie aber weit stärker eingeschränkt werden. Anlass dazu gibt ein neues Gesetz „für faire Verbraucherverträge“. Es soll mitunter der Bundesnetzagentur (BNetzA) mehr Spielraum einräumen, um Verbraucher:innen gezielter zu schützen.

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Unerwünschte Anrufe: Neues Gesetz erleichtert Verfolgung

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) ist die Zahl an Beschwerden über unerwünschte Anrufe im Laufe der vergangenen Monate von 27.000 im ersten Halbjahr 2020 auf gut 43.000 im diesjährigen Vergleichszeitraum gestiegen. Ausgewertet habe man dafür die schriftlichen Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung, die in diesen Zeiträumen bei der Bundesnetzagentur eingingen. Die beschuldigten Unternehmen mussten in Summe mit Strafen von über einer Million Euro aufkommen.

Entwicklungen wie diese sollen in Zukunft verhindert werden. So hat der Bundestag am 24. Juni 2021 den Gesetzentwurf der Bundesregierung „für faire Verbraucherverträge“ (Link) angenommen. „Mit dem Gesetz soll unter anderem Telefonwerbung reguliert werden“, heißt es in der entsprechenden Pressemitteilung des Deutschen Bundestages. Lediglich die FDP und Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen den vom Rechtsausschuss geänderten Entwurf, die Linksfraktion enthielt sich.

Hier kannst du direkt deine Beschwerde wegen unerwünschter Anrufe einreichen.

Wie funktioniert das Gesetz „für faire Verbraucherverträge“

Für Energielieferverträge mit Haushaltskunden führe das Gesetz eine Bestätigungslösung ein. „Auch die Einführung eines Kündigungsbuttons und Änderungen im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, heißt es weiter, „mit dem Ziel der Stärkung des Verbraucherschutzes sind Gegenstand des Gesetzes“. Das ermögliche die effizientere Verfolgung unerwünschter Telefonwerbung.

Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro könne die Bundesnetzagentur künftig bei Verstößen gegen die Dokumentationspflicht verhängen. „So werden untergeschobene Verträge verhindert“, zitiert die dpa (via Handelsblatt) einen Sprecher der Behörde. Ab dem 1. Oktober trete darüber hinaus das Verbot des Abtretungsausschlusses in Kraft.

Das bedeutet, dass deine Entschädigungsansprüche gestärkt werden. Konkret dürfen etwa Fluggesellschaften nicht länger in ihren AGB festlegen, dass du diese Ansprüche nicht an Drittanbieter abtreten darfst. Solche können dir in vielen Fällen Arbeit abnehmen. Vor allem, wenn es darum geht, deine Ansprüche geltend zu machen. Abseits unerwünschter Anrufe stärkt das jüngst verabschiedete Gesetz also auch deine Rechte im Netz.

Quellen: Deutscher Bundestag; Deutsche Presse-Agentur; eigene Recherche

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