In einem Grundsatz-Verfahren für mehr Anonymität beim Surfen im Internet steht am Dienstag (10.00 Uhr) eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) an. Der Piraten-Politiker Patrick Breyer will erreichen, dass die Betreiber von Websites nicht länger die IP-Adressen aller Besucher protokollieren dürfen. Zwar kann allein der Internetanbieter diese Daten mit einem bestimmten Anschluss in Verbindung bringen. Breyer lehnt die «permanente Ausspähung» aber prinzipiell als Eingriff in die Privatsphäre ab.
Surfprotokolle bei berechtigtem Interesse erlaubt
Stellvertretend hat er die Bundesrepublik verklagt, denn zum Schutz vor Hackerangriffen speichern auch die meisten Internetseiten des Bundes IP-Adressen. Der Europäische Gerichtshof hat bereits entschieden, dass ein «berechtigtes Interesse» solche Surfprotokolle rechtfertigen kann. Nach der Karlsruher Verhandlung im Februar erscheint ein abschließendes Urteil eher unwahrscheinlich. Es ist gut möglich, dass das zuständige Berliner Landgericht vorher noch einmal im Detail prüfen muss, ob das Speichern von IP-Adressen überhaupt geeignet ist, um Cyberattacken aufzuklären.
###Update###
Von Cyberattacken bedrohte Internetseiten dürfen zur Abwehr und Aufklärung solcher Angriffe je nach Einzelfall vorsorglich die IP-Adressen sämtlicher Besucher speichern. Die Grundrechte der Nutzer dürfen aber nicht aus dem Blick geraten.
Die Entscheidung fiel in einem Rechtsstreit, den der Piraten-Politiker Patrick Breyer seit nun schon fast zehn Jahren gegen die Bundesrepublik führt. Ob sein Surfverhalten auf den Seiten des Bundes protokolliert werden darf, steht immer noch nicht fest. Denn bisher wurde nicht geklärt, wie groß die Gefahr von Angriffen auf diese Seiten tatsächlich ist. Der Fall muss deshalb am Berliner Landgericht noch einmal neu verhandelt werden.