Ein Gericht kam in seinem Urteil zu dem Schluss, dass das Liken von verletztenden Posts die Ehre des Präsidenten des Vereins gegen Tierfabriken, Erwin Kessler, verletzt habe und sprach eine Geldstrafe von 3.700 Euro auf Bewährung aus.
Liken ausdrücklicher Grund für Strafe
Der Name des Verurteilten wurde nicht mitgeteilt, er kann in Berufung gehen. Der Streit entzündete sich 2015 an Debatten darüber, welche Tierschutzvereine an einem veganen Straßenfest teilnehmen dürften, wie der Zürcher Tages-Anzeiger berichtete. Kessler war 1998 zu einer kurzen Haftstrafe verurteilt worden, weil er zwischen der Praxis des Schächtens von Tieren, wie sie von Juden und Muslimen beim Schlachten angewendet wird, und Nazi-Praktiken Vergleiche angestellt hatte.
Kessler habe wegen der Facebook-Debatten 2015 gegen mehrere Diskussionsteilnehmer Strafanzeige erstattet, sagte der Anwalt eines Betroffenen, Amr Abdelaziz. Es seien schon mehrere Urteile ergangen. Der am Montag vom Bezirksgericht Zürich erlassene Urteilsspruch sei aber der erste Fall, in dem das Liken ausdrücklich als Grund für die Strafe aufgeführt werde.
Kein Nachweis
Indem er fremde Facebook-Einträge mit einem „Gefällt mir“-Zeichen versehe, verbreite er sie an seine Facebook-Kontakte weiter und mache sie einer Vielzahl von Menschen zugänglich, entschied das Gericht. Das könne bei den verwendeten Nachrichten als Ehrverletzung angesehen werden. Der Verurteilte habe Kessler und seinem Verein kein aktuelles rassistisches, antisemitisches oder faschistisches Verhalten nachweisen können.