Die Daten sollen direkt auf den Geräten vor der Verschlüsselung oder nach der Entschlüsselung abgegriffen werden. Dafür müssten die Behörden sogenannte Staatstrojaner auf der Technik installieren – also Software, die sich heimlich im Gerät einnistet und Daten an ihre Betreiber weitergibt. Die Verschlüsselung soll nach Bekunden der Bundesregierung nicht angegriffen werden. Der Gesetzentwurf ist öffentlich einsehbar.
Gesetz soll bei Strafverfahren helfen
Konkret geht es um das Gesetz „zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“. Darin ist in allgemeiner Form davon die Rede, dass „mit technischen Mitteln in von dem Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingegriffen wird“. Ermittler können demnach Staatstrojaner auch bei Straftaten wie Mord, Totschlag, Steuerhinterziehung oder Geldfälschung einsetzen. Bisher waren sie zur Terrorbekämpfung zugelassen.
Möglicherweise Verfassungswidrig
Das Gesetz ist umstritten, unter anderem weil Datenschutz-Probleme und ein Missbrauch von den Behörden bewusst nicht geschlossener Sicherheitslücken befürchtet werden. Zudem wird die Frage aufgeworfen, ob die Reichweite der Maßnahmen mit der Verfassung vereinbar ist.