In der SMS, die der Verstorbene mit einem Smiley geschmückt hatte, hatte der Mann kurz vor seinem Suizid seine Frau und den gemeinsamen Sohn enterbt und das Erbe dem Bruder hinterlassen.
Witwe klagte gegen SMS ihres Mannes
Allerdings hatte er die SMS an den Bruder nie abgeschickt, weswegen die Witwe gegen die Erbregelung klagte. Richterin Susan Brown in Brisbane wies die Klage zurück. „Die informelle Natur des Texts ist kein Hindernis, ihn als ausreichenden Ausdruck der Testamentsabsicht des Verstorbenen anzuerkennen“, heißt es in ihrem Urteil. Diese Absicht sei erkennbar, auch wenn die SMS nie abgeschickt wurde.
In dem Urteil berücksichtigte die Richterin auch den Umstand, dass der Verstorbene ein schlechtes Verhältnis zu seiner Ehefrau und fast keinen Kontakt zu seinem Sohn hatte.
SMS als „mein Testament“ gekennzeichnet
In der nicht abgesandten Nachricht an den Bruder, die nach dem Suizid des Mannes vor einem Jahr auf seinem Handy gefunden wurde, heißt es: „Du bekommst alles, was ich habe, mein Haus und meine Pensionsansprüche.“ Über seine Frau schrieb er: „Sie ist wieder zu ihrem Ex zurück. Ich bin fertig.“ Die Nachricht schließt mit den Worten „mein Testament“ – gefolgt von einem Smiley.