Verbraucherschützer beobachten das wachsende Interesse an Geldanlagen über Internet-Plattformen mit Skepsis. „Die Renditen sind beim Crowdinvesting meist deutlich höher als beispielsweise auf dem Tagesgeldkonto, aber das Risiko ist auch größer“, sagte Wolf Brandes, Finanzmarktwächter bei der Verbraucherzentrale Hessen, der Deutschen Presse-Agentur. Nach Beobachtung der Verbraucherschützer werden Zinsen von durchschnittlich 4,5 Prozent geboten, in der Spitze sind es 10 Prozent.
Anleger sollten die Risiken und Chancen und insbesondere die Ausgestaltung der Verträge genau prüfen“, mahnte Brandes. „Das Risiko reicht bis zum Totalverlust des Geldes im Falle einer Insolvenz.“ Internetplattformen sammeln dabei Geld zum Beispiel zur Finanzierung von Unternehmen. Ist die Firma erfolgreich, erhalten Anleger Zinsen oder eine Gewinnbeteiligung. Häufig handelt es sich den Angaben zufolge um Nachrangdarlehen – im Falle einer Insolvenz bekommen die Investoren ihr Geld erst, wenn alle anderen Gläubiger ausbezahlt wurden – oder erfolgsabhängige Darlehen. Beide Anlageformen zählen zum „Grauen Kapitalmarkt“, bei dem die staatliche Kontrolle geringer ist.
„Grauer Kapitalmarkt“ unzureichend reguliert
Besonders häufig wird nach Beobachtung der Verbraucherschützer über die Plattformen Geld für Immobilienprojekte gesammelt. Auf Rang zwei folgten erneuerbare Energien, insbesondere aus dem Bereich Photovoltaik. Bislang haben nach einer Umfrage der Marktwächter lediglich zwei Prozent von rund 1.000 befragten Internetnutzern Geld über Plattformen im Netz angelegt. Für die Zukunft können sich aber 15 Prozent ein solches Investment vorstellen.
Das Problem aus Sicht von Verbraucherschützern: „Für Unternehmen, die sich mit bestimmten Instrumenten über Crowdinvesting-Plattformen finanzieren, gelten geringere Informationspflichten als sonst im “Grauen Kapitalmarkt„“, kritisierte Dorothea Mohn, Leiterin des Finanzmarkt-Teams beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Wer beispielsweise über eine Plattform per Nachrangdarlehen weniger als 2,5 Millionen Euro einsammele und die Beteiligung pro Anleger auf maximal 10 000 Euro deckele, müsse keinen Verkaufsprospekt erstellen.
Aus Sicht der Verbraucherschützer ist der „Graue Kapitalmarkt“ generell unzureichend reguliert. Bei vielen Produkten sei beispielsweise die Preisbildung unklar: „Passt die versprochene Rendite zum Risiko? Sind die Vermögenswerte verlässlich bewertet?“ meinte Mohn. Trotzdem lasse der Gesetzgeber zu, dass Graumarktprodukte aktiv vertrieben würden. „Was wir brauchen, ist eine Beschränkung des Vertriebs“, forderte die Verbraucherschützerin.