Die Benutzung von Drohnen soll in Großbritannien nach zahlreichen gefährlichen Vorfällen per Gesetz deutlich eingeschränkt werden. Wer eine über 250 Gramm schwere Drohne künftig fliegen lassen möchte, muss sie registrieren lassen und einen Test bestehen, wie britische Medien berichteten. Die Geräte dürfen demnach auch nicht mehr in der Nähe von Flughäfen und höher als etwa 120 Meter fliegen.
Wichtiges Werkzeug für Wissenschaft und Wirtschaft
Der Gesetzesentwurf werde im Frühjahr vorgelegt, sagte eine Regierungssprecherin am Sonntag auf Anfrage. Drohnen werden längst nicht mehr nur privat genutzt. In Großbritannien wird auch über den Einsatz der Fluggeräte etwa beim Transport von Spenderorganen und Medikamenten, in gefährlichen Situationen wie Überschwemmungen und zur Messung der Luftverschmutzung nachgedacht. An diesem Montag soll in mehreren britischen Städten eine Initiative gestartet werden, um Forschung und Technologie in diesem Bereich voranzubringen.
Bereits 81 Zwischenfälle in diesem Jahr
Die britische Pilotenvereinigung Balpa (British Airline Pilots Association) begrüßte das Gesetzesvorhaben, Risiken durch Drohnen zu minimieren. Nach ihren Angaben hat es in diesem Jahr bereits 81 Zwischenfälle mit solchen Geräten gegeben – nach 71 im Jahr 2016 und 29 im Jahr 2015. Im vergangenen Juli war eine große Drohne knapp über den Flügel eines Passagierjets geflogen, der im Anflug auf dem Londoner Flughafen Gatwick war. 130 Menschen waren in Gefahr.
Wie ist die rechtliche Lage in Deutschland?
Seit diesem Jahr gibt es klare Regeln für den Betrieb der Flubobjekte außerhalb von Modellflugplätzen: Eine neue Drohnen-Verordnung, die häufig auch als Drohnen-Führerschein bezeichnet wird, ist am 07. April in Kraft getreten. Die Regeln und Vorschriften sind nach dem Gewicht der diversen Drohnen gestaffelt, und zwar nach dem Abfluggewicht, das heißt Drohne inklusive Kamera, Gimbal, Akku und so weiter.
Lediglich eine Kennzeichnungspflicht – ähnlich dem KFZ-Nummernschild –, die ab dem 01. Oktober 2017 gesetzlich gilt, betrifft zusätzlich auch Drohnenflüge auf Modellflugplätzen. So müssen Drohnen und Multikopter mit einem Abfluggewicht von mehr als 250 Gramm – zum Beispiel DJI Inspire 1 – mit dem Namen und der Adresse des Besitzers gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung muss sichtbar, dauerhaft und feuerfest sein, beispielsweise auf einer Aluminium-Plakette. Fluggeräte mit Abfluggewichten von mehr als fünf Kilogramm – zum Beispiel die DJI S900 – benötigen außerdem eine Aufstiegserlaubnis von der jeweiligen Landesluftfahrbehörde.
Weitere rechtliche Vorgaben findet ihr hier.