Die Behandlung via Telefon, SMS, E-Mail oder per Chat ist Medizinern in Deutschland nun auch gestattet, wenn sie im Vorfeld noch keinen persönlichen Kontakt zu dem Patienten gehabt haben. So entschieden dies die 250 Delegierten des Deutschen Ärztetags am Donnerstag in Erfurt. Die Entscheidung muss nun noch von den 17 Landesärztekammern umgesetzt werden (Anmerkung der Redaktion: Obwohl es nur 16 Bundesländer gibt, existieren dennoch 17 Kammern, da die Landesteile Nordrhein und Westfalen-Lippe in Nordrhein-Westfalen eigenständige Ärztekammern haben). Bisher war dies nur nach vorheriger Kontaktaufnahme möglich.
Geteilte Meinungen
Lob für die Entscheidung kam vom Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Auch verschiedene Krankenkassen stehen dem Vorhaben positiv gegenüber. Kritisch äußerte sich jedoch die Stiftung Patientenschutz. „Das persönliche Arzt-Patienten-Verhältnis wird weiter das dominierende Element in der ärztlichen Behandlung bleiben“, zitiert die dpa den Präsidenten der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery.
Trotz dieser Änderung in der Musterberufsordnung für in Deutschland ansässige Mediziner, sei eine ausschließliche Online-Behandlung weiterhin nur im Einzelfall möglich und muss medizinisch vertretbar sein. Die ärztliche Sorgfalt muss dabei ebenso garantiert werden können, wie die vorherige Aufklärung der Patienten durch den behandelnden Mediziner. „Beide müssen wissen, was sie tun, und sich darüber einig sein“, so Montgomery laut der Deutschen Presseagentur.
Erleichterung für Patienten?
Gesundheitsminister Spahn sieht in der Entscheidung nun vor allem die Möglichkeit, dass Patienten Wege und Wartezeiten einsparen könnten. Der Hausärzteverband warnt jedoch davor, dass die neuen Möglichkeiten der Telemedizin von den Krankenkassen als Kostensparprogramm missverstanden werden könne.
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Bis die beschlossenen Änderungen bundesweit umgesetzt sind, können bis zu zwei Jahre vergehen, so Montgomery, da alle 17 Kammern diese nun in ihren regionalen Ordnungen umsetzen müssen.