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Wegen des GEZ-Urteils müssen wir alle weiter zahlen

Der Rundfunkbeitrags bleibt bestehen, entschied das Bundesverfassungsgericht. Wir erklären, was das GEZ-Urteil bedeutet.

Rundfunkbeitrag-Formblatt
Das GEZ-Urteil fiel zugunsten der Öffentlich-rechtlichen aus. Foto: imago/Cord

Als Folge eines langjährigen Streits entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch, 18. Juli, darüber entschieden, ob die GEZ rechtmäßig ist. Sowohl private als auch gewerbliche Kläger hatten in der Vergangenheit immer auf die angebliche Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrages gepocht – und sind letzten Endes gescheitert. In lediglich einem speziellen Fall entschied das Gericht für den Kläger, der sich dem Beitrag für seine Zweitwohnung verwehrte.

GEZ-Urteil: Wer sind die Gewinner und Verlierer?

Aus diversen Verfassungsbeschwerden wählte der zuständige Senat vier Kläger aus, deren Fälle grundlegend repräsentative Fragen ansprachen. Unter ihnen befand sich auch der Mietwagenanbieter Sixt, der für jeden Leihwagen ein Drittel des geforderten Beitrags leisten muss. Auch für die Vielzahl an Standorten sowie die Dienstwagen der Angestellten hat das Unternehmen aufzukommen. Dem Einwurf des Autoverleihers wurde allerdings nicht stattgegeben. Wie heise berichtet, wurde dies mit den Vorteilen, die die Möglichkeit des Rundfunkbeitrags mitbrächte, begründet.

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Das GEZ-Urteil für eine Privatperson jedoch fiel anders aus. Der Kläger hatte sich beschwert, weil er neben seinem Hauptwohnsitz auch für seine Zweitwohnung den Rundfunkbeitrag zahlen musste. Im Rahmen seiner Argumentation wies er darauf hin, dass es ihm in keinem Falle möglich sei, an beiden Standorten zugleich zu sein und dementsprechend auch die mit der GEZ einhergehenden Potentiale nicht beiderorts zugleich ausschöpfen könne. Hier ließ der Karlsruher Richter Gnade walten und erließ dem Betroffenen die doppelte Gebühr.

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Was bedeutet das GEZ-Urteil für mich?

Bezüglich des Falls der Zweitwohnung wurde der Gesetzgeber dazu aufgefordert die entsprechenden Paragraphen bis spätestens Mitte 2020 dem Urteil anzupassen. Des Weiteren wird es allerdings kaum nennenswerte Änderungen geben. „Die bundesweite Ausstrahlung der Programme gibt jedem in Deutschland die realistische Möglichkeit ihres Empfangs.“, erklärte der Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe. Kläger, die damit argumentierten, kein Empfangsgerät zu besitzen, seien davon nicht ausgenommen.

Bereits seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro je Wohnung erhoben. Dabei spielt es weder eine Rolle, wie viele Personen zum Haushalt gehören, noch – wie erneut bestätigt – ob ein Empfänger vorhanden ist oder das Angebot genutzt wird. Damit sind auch Menschen die alleine leben im Schnitt stärker belastet, als Familien oder WG-Angehörige. Es gibt allerdings Mittel und Wege, die GEZ zu umgehen.

Wer profitiert vom Rundfunkbeitrag?

Die GEZ gilt als die wichtigste Einnahmequelle öffentlich-rechtlicher Sender, wie der ARD, dem ZDF sowie Deutschlandradio. Im Gegensatz zu Privatsendern wie Pro7, RTL etc. speisen sich diese nicht aus Werbeeinahmen und sind daher auf die Beiträge der Zuschauer und Hörer angewiesen. Alleine im vergangenen Jahr flossen durch den Rundfunkbeitrag insgesamt etwa acht Milliarden Euro in die Kassen. Das GEZ-Urteil dürfte den Standpunkt der Sendeanstalten festigen.

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