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Leistungsschutzrecht: Verlage warten vergeblich auf Google-Millionen

Seit das deutsche Leistungsschutzrechts für Presseverlage (LSR) 2013 in Kraft getreten ist, warten diverse Verlage auf Schadensersatz durch Google.

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Seit 2013 warten deutsche Verlage mittlerweile auf Millionen-Zahlungen seitens Google. Foto: AP / Marcio Jose Sanchez

Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des deutschen Leistungsschutzrechts für Presseverlage (LSR) rechnen namhafte Verleger weiterhin mit signifikanten Zahlungen von großen Internetkonzernen. „Beim Rechtsstreit mit Google haben wir uns auf eine grundsätzliche Auseinandersetzung eingestellt“, sagte der Kölner Verleger Christian DuMont Schütte am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Auseinandersetzungen um das Leistungsschutzrecht

„Es geht um die Frage, wem die Inhalte gehören, ob Google sich an geltendes deutsches und europäisches Recht hält oder sich weiter herausreden kann, Inhalte gar nicht zu verwerten.“ Beim Kampf der Bewegtbildindustrie um einen angemessenen Zugang zu den Plattformen der großen Kabelgesellschaften habe die Durchsetzung des Rechts auch sieben Jahre lang gedauert. „Verfahren über diese Fragen sind Langstreckenläufe, keine Sprints“, betonte DuMont Schütte.

Das LSR war am 1. August 2013 in Kraft getreten. Ein Jahr später erteilten etliche Verlage eine „Gratiseinwilligung“ an Google, weil sie sonst nicht mehr mit „Snippets“ (Vorschau-Inhalten) dargestellt worden wären. In einer Reihe von juristischen Auseinandersetzungen muss sich nun der EU-Gerichtshof mit dem LSR beschäftigen. Das Berliner Landgericht will dort klären lassen, ob Deutschland die EU vor der Verabschiedung des LSR hätte informieren müssen. Wäre diese „Notifizierung“ nötig gewesen, dürfte das Gesetz nicht angewendet werden. Wann der EU-Gerichtshof sich mit dem LSR befassen wird, steht bislang nicht fest.

Streit um die Formulierung

Google erklärte am Dienstag, man wolle keine juristischen Auseinandersetzungen führen, sondern mit den Verlagen zusammenarbeiten. „Der Schlüssel für eine erfolgreiche, nachhaltige und vielfältige Nachrichtenbranche in der EU liegt in Innovation und Partnerschaft.“ Für Kreative und Verbraucher sei es von entscheidender Bedeutung, dass die Grundprinzipien für Links, für das Teilen und für Kreativität bewahrt blieben. „Denn darauf basiert im Wesentlichen der Erfolg des Internet.“

Strittig ist vor allem, wie umfangreich die Vorschau-Inhalte („Snippets“) auf den Google-Seiten sein dürfen, bevor eine Lizenzierungspflicht greift. Im Gesetz heißt es, „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ dürften frei verwendet werden. Eduard Hüffer, Geschäftsführer des Aschendorff-Verlags in Münster, besteht darauf, diese Formulierung eng auszulegen. „Wir gehen davon aus, dass bis zu drei Wörter lizenzfrei genutzt werden können“, sagte Hüffer der dpa.

Die für die LSR-Tarife zuständige Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) in München habe versucht, einen Kompromiss bei sieben Wörtern vorzuschlagen. Dieser sei aber nach Auffassung der Verlage vom Wortlaut „einzelne Wörter“ nicht gedeckt. „Daran ändert auch ‚kleinste Textausschnitte‘ im Gesetzeswortlaut nichts, denn ‚kleinste‘ ist eine Steigerungsform von ‚klein'“, sagte Hüffer.

Errechnung des Schadensersatzes

DuMont Schütte und Hüffer verteidigten den Ansatz, von Google eine Pauschale vom Gesamtumsatz in Deutschland zu verlangen, obwohl die Schiedsstelle des DPMA den Tarif der Verwertungsgesellschaft VG Media als „überhöht“ abgelehnt hatte. Die digitale Verwertung erfolge bei den Inhalten der Presseverlage immer massenhaft und führe daher nicht zu einer Einzel-Abrechnung, sagte Hüffer.

„Bei den Suchmaschinen kennen wir Umsätze aus der Einzelnutzung unserer Inhalte auch nicht, und Google kennt diese ebenfalls nicht.“ Daher sei es in diesen Fällen üblich, eine Pauschale zu vereinbaren. „Letztlich wird das Gericht die Höhe der angemessenen Vergütung auf der Grundlage der Umsätze und der in diesen Fällen üblichen Regelvergütungen festlegen, die in etwa bei zehn Prozent der Umsätze als Vergütung für alle verwerteten Rechteinhaber liegen.“

DuMont Schütte sagte, die Verlage benötigten jetzt die Umsatzzahlen von Google. „Dann wird gerechnet.“ Das Landgericht werde dann den Schadenersatz für die Verwertung der Verlags-Rechte durch Google seit August 2013 festlegen. „Google macht ja seine Deutschland-Umsätze bislang nicht transparent.“

Leistungsschutz in der EU

Auch auf EU-Ebene steht das Leistungsschutzrecht derzeit in Verhandlung. Als Teil der „Urheberrechtsreform im digitalen Binnenmarkt“ soll es mit sogenannten „Inhaltserkennungstechnologien“ kombiniert werden, um die Einhaltung gewährleisten zu können. Ebenso wie in Deutschland – und zuvor bereits in Spanien – lässt sich auch hier damit Rechnen, dass Internetkonzerne wie Google nicht als Verlierer aus der Entscheidung heraustreten werden.

Wesentlich wahrscheinlicher scheint es hingegen, dass vor allem kleine bis mittelständische Verlage unter den Folgen der Reform leiden werden, da sie in großen Teilen auf die „Snippets“ angewiesen sind, die von Google – aber auch in sozialen Medien – verwendet werden, um Inhalte zu verbreiten. Diverse Initiativen sehen darin eine Beschneidung der Informations- und folglich der Meinungsfreiheit. Den ersten Entwurf haben sie bereits abwenden können, jedoch wird das EU-Parlament im September erneut abstimmen.

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