Steuererklärungen sind eine nervige Angelegenheit. Aber sie sind auch ungeheuer wichtig. Machst du die Erklärung bei einem Steuerberater oder bist du selbstständig, hast du noch etwas Zeit. Wenn du dich richtig dabei anstellst. Wusstest du etwa, dass du auch mit deinem Handy, Tablet oder Laptop einen schönen Batzen Geld zurückkriegen kannst? Steuern sparen mit deiner Elektronik. Wir zeigen dir, in welchen Fällen und mit welchem Trick es möglich ist.
Steuern sparen mit Handy & Co.: Das musst du wissen
Jetzt mal ehrlich: Jeder Steuerzahler will möglichst viel Steuern sparen. Und da das Jahr sich dem Ende neigt, solltest du dich schnellstens damit befassen. Das sind die Fristen:
- Abgabetermin Steuererklärung für 2018: 31. Juli 2019 (abgelaufen)
- Abgabetermin Steuererklärung für 2018 mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein: 28. Februar 2020
Liegst du noch im Zeitfenster, gibt es diverse Schlupflöcher, mit denen du noch etwas Geld verdienen beziehungsweise zurückbekommen kannst. Diesen Trick für Handy, Laptop und Co. solltest du kennen.
Der Steuerspar-Trick: Die Werbungskosten
Beginne am besten mit deinen Werbungskosten. Denn darunter fallen auch Ausgaben für Technikgeräte wie dein Handy – gesetzt den Fall du nutzt sie auch im beruflichen Kontext.
Wer private Geräte und Software beruflich nutzt, kann die Ausgaben dafür von der Steuer absetzen, wie der Digitalverband Bitkom berichtet. Das betrifft sowohl die Anschaffungskosten als auch die monatlichen Kosten für Telefon-und Internetnutzung. Besonders, wenn deine Kosten hoch waren, ist eine Steuerrückerstattung zu erwarten.
- Durchschnittlich erstattet der Fiskus, also die Staatskasse, 974 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer.
Der Trick: Verbuch deine Ausgaben als Werbungskosten. Schließlich dienten sie alle deiner weiteren Karriere, mit der du das Bruttoinlandsprodukt immer weiter steigern wirst.
Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Um das Potenzial der Werbungskosten voll zu nutzen, musst du die Bedingungen kennen und clever vorgehen. Wir zeigen dir, was du für deine jeweiligen Geräte beachten musst.
Steuern sparen mit Handy, Laptop, Drucker & Co.
- Du kriegst die Kosten für deine IT-Geräte in voller Höhe zurückerstattet, wenn du sie mindestens zu 90 Prozent beruflich nutzt.
- Nutzt du sie zu einem geringeren Prozentanteil beruflich, musst du die Kosten in berufliche und private Nutzungsanteile splitten.
- Die berufliche Nutzung kannst du nachweisen, indem du dir eine schriftliche Bestätigung deines Arbeitgebers ausstellen lässt oder drei Monate lang die Nutzung des Geräts aufzeichnen lässt.
- Kannst du die berufliche Nutzung nicht nachweisen, geht die Rechtssprechung von einem 50:50-Verhältnis (beruflich zu privat) aus.
Neu seit Steuerjahr 2018: Anschaffungskosten bis 800 Euro (netto) können im Jahr des Kaufs geltend gemacht werden. Bei einem höheren Wert, muss der Nettokaufpreis zusammen mit der Umsatzsteuer über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Die Grenze lag bis vor kurzem bei 410 Euro (netto). Das neue Limit gilt für PCs, Notebooks, Tablets sowie zugehörige Geräte wie Drucker, Monitore, Mäuse. Die Nutzungsdauer wird für drei Jahre angesetzt. Für Smartphones gelten fünf Jahre, für Faxgeräte sechs.
Noch ein Vorteil: Geht ein Zubehörteil kaputt oder wird eine Reparatur nötig, kannst du diese Extrakosten sofort geltend machen, gemessen an der Nutzungsdauer des jeweiligen Geräts. Das gilt auch für Verbrauchsmaterialien wie Toner, Druckertinte und -papier.
Steuern 2019: 3 Dinge kannst du noch tun
Doch du kannst noch mehr tun, um Steuern zu sparen. Beachte bei deinen Steuern 2019 auf diese drei Dinge.
#1 Steuern sparen mit Software
- Wie du Software von der Steuer absetzen kannst, hängt davon ab, welche Grundsätze für sie gelten.
- Bei Anwendungssoftware wie Textprogrammen wird eine Nutzungsdauer von drei Jahren angenommen.
- Auch hierbei gilt eine 800-Euro-Netto-Grenze: Sind die Anschaffungskosten nicht höher als dieser Betrag, kannst du sie im Jahr der Anschaffung in voller Höhe ansetzen.
- Mach ihn zusammen mit dem beruflichen Nutzungsanteil als Teil der Werbungskosten geltend.
#2 Steuern sparen mit Internet- und Telefongebühren
- Eigentlich logisch, dass du auch Telefon- und Internetgebühren im beruflichen Kontext als Werbungskosten angeben kannst.
- Du kannst Grundgebühren und Verbindungsentgelte geltend machen.
- Ohne Nachweis nimmt das Finanzamt 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens aber 20 Euro pro Monat pauschal an.
- Liegen deine Kosten höher, musst du sie wie beim Handy drei Monate lang aufzeichnen lassen.
- Gut für dich: Der Bundesfinanzhof erkennt sogar Kosten für rein private Telefonate mit der Familie als absetzbar an, wenn du aus beruflichen Gründen länger als eine Woche von deiner Familie getrennt bist.
- Hilfreich für Telefongebühren: Einzelverbindungsnachweise über ein- und ausgehende Gespräche. Für die Internetnutzung haben sich Flatrates etabliert, deshalb sind Einzelnachweise nicht nötig.
- Bei fehlenden sonstigen Anhaltspunkten gilt eine Aufteilung von 50 zu 50 (beruflich zu privat).
#3 Steuern sparen mit Fortbildungen
Ja, auch wenn du Fortbildungen besucht hast, kannst du Steuern sparen.
- Computerkurse oder Softwareschulungen, alle Fortbildungen, die dich beruflich in deinem Bereich weiterbringen, kannst du in voller Höhe als Werbungskosten verbuchen.
- Einzige Voraussetzung: Du musst nachweisen, dass du die neu erworbenen Kenntnisse in deinem Berufsfeld einsetzen kannst. Eine Teilnahmebescheinigung solltest du mindestens mitbringen, besser eine Erklärung des Arbeitgebers, in der der Anlass der Schulung deutlich wird.
- In deiner Steuererklärung für 2018 kannst du die Kursgebühren und die Fahrtkosten zum Kursort zurückfordern (0,30 Euro pro Kilometer bei Fahrten mit dem eigenen Auto oder Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel). Außerdem etwaige Übernachtungskosten und Mehraufwendungen für Verpflegung.
- Reisekosten zu einer Fachmesse, die mit deinem Beruf zu tun hat, sind ebenfalls steuerlich absetzbar.
Das solltest du bei deiner Steuerklärung noch beachten
Daneben gibt es einige Dinge, die du beachten solltest, wenn du deine diesjährige Steuerklärung machst. Auch sie betreffen die Nutzung von IT-Geräten.
- Der umgekehrte Fall: Nutzt du vom Arbeitgeber gestellte Geräte wie Handy oder Laptop privat, gibt es keine steuerlichen Probleme. Die Steuerfreiheit gilt auch für Software und Apps, die dir für dienstliche Zwecke überlassen werden, die du aber auch privat nutzen darfst.
- Beachte die 1.000-Euro-Grenze: Erst wenn die angefallenen berufsbedingten Kosten (inklusive der Kosten für die Fahrt zur Arbeit) 2019 bei über 1.000 Euro liegen, lohnt sich die Auflistung überhaupt. Denn Werbungskosten bis 1.000 Euro erkennt das Finanzamt pauschal an, das heißt, dann ist keine Einzelauflistung und kein Nachweis nötig.
Hol dir dein Geld von der Steuer zurück – mit deinem Handy
Bist du clever genug, kannst du deine IT-Geräte sowie Software, Internet- und Telefongebühren und Fortbildungen im beruflichen Kontext von der Steuer absetzen. So kannst du also auch mit deinem Handy Steuern sparen. Diese Gelegenheit solltest du wahrnehmen, schließlich sind wir heutzutage auf die Technik angewiesen. Machst du jetzt deine Steuererklärung online und kostenlos, kannst du also einen schönen Batzen Geld, der dir zusteht, zurückholen.