Videoüberwachung hat schon einige Vorteile: Einbrecher werden abgeschreckt oder können sogar mit einer Aufzeichnung enttarnt werden. Die Bewohner fühlen sich mit einer Überwachungskamera einfach wohler. Doch bei der Anbringung der Kameras musst du einiges beachten, sonst kann es für dich problematisch werden.
Videoüberwachung: Darum gibt es strenge Regeln
Entscheidest du dich für eine Überwachungskamera, musst du dich auch mit den Regeln der Videoüberwachung vertraut machen. Der Kameraausschnitt darf tatsächlich nur dein eigenes Grundstück ins Visier nehmen. Es dürfen keine Ausschnitte vom Garten deines Nachbarn oder dergleichen zu sehen sein. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt die Stiftung Warentest, dass du lieber auf eine schwenkbare Kamera verzichtest. Somit kommst du schon gar nicht in die Situation zu erklären, dass deine Kamera ein anderes Grundstück aufnehmen könnte.
Abgesehen von fremden Grundstücken, dürfen auch Gehwege oder öffentliche Bereiche nicht ins Sichtfeld geraten. Denn damit würdest du die Rechte von Passanten verletzten. Zudem musst du Besucher darauf hinweisen, dass dein Grundstück mit einer Überwachungskamera gefilmt wird.
Attrappen zur Abschreckung sind ebenfalls betroffen
Wer sein Grundstück gar nicht filmen möchte und lieber nur den Anschein einer Videoüberwachung aufrecht erhalten möchte, kann auch eine Attrappe anbringen. Doch auch hier gibt es Regeln. Eine falsche Überwachungskamera suggeriert dennoch, dass ein gewisser Bereich gefilmt wird. Gerichte haben deshalb entschieden, dass du dich an dieselben Regeln halten musst, wie bei einer echten Kamera.
Der Grund dafür ist simpel: Eine Kamera, ob echt oder nicht, erzeugt einen gewissen Überwachungsdruck. Gefilmte Personen sind in ihrer Freiheit eingeschränkt, weil sie wissen, dass sie gefilmt werden.
Daran musst du dich in geschlossenen Räumen halten
Mit der Videoüberwachung innerhalb des Hauses sieht es nicht anders aus. Personen, die in deinem Haushalt ein- und ausgehen, sollten dem Filmen ausdrücklich zustimmen. Heimlich installierte Überwachungskameras sind nicht erlaubt. Es gibt nur eine Annahme: Sollte ein Verdacht auf Diebstahl vorliegen, kannst du auch eine Kamera ohne Wissen anbringen. Die gestohlenen Gegenstände müssen aber eine Installation einer Überwachungskamera rechtfertigen.
So steht es übrigens um Videoüberwachung am Arbeitsplatz. Ein bestimmtes Tool fördert sie. Auch im Wartezimmer deines Arzteskönnen Überwachungskameras lauern.