Prepaid-Handys sind praktisch; keine Frage. Aber irgendwann ist es soweit und du möchtest den Mobilfunkanbieter wechseln. Das bedeutet auch, dass du eine neue SIM-Karte bekommst. Die alte Karte kommt weg. Und das Restguthaben darauf auch. Oder? Nicht ganz, denn dein Provider muss dir dein Prepaid Guthaben auszahlen, wenn du es verlangst. Das ist in Deutschland per Gesetz festgeschrieben.
Prepaid-Guthaben auszahlen: Der Kunde ist im Recht
Viele Mobilfunkanbieter möchten natürlich nicht, dass du dein Restguthaben zurückbekommst. Wozu auch? Sie verdienen einfaches Geld ohne Gegenleistung. Und viele Prepaid-Nutzer werden wohl auch gar nicht wissen, dass ein Anspruch besteht.
Du kannst dir jederzeit dein Prepaid-Guthaben auszahlen lassen. Dabei wird aber nicht das gesamte Restguthaben ausgezahlt, sofern zu Beginn ein Startguthaben vorhanden war.
So kannst du dir dein Prepaid-Guthaben auszahlen lassen
Um dir dein selbstaufgeladenes Prepaid-Guthaben auszahlen zu lassen, reicht es, wenn du ein formloses Anschreiben an deinen Provider verfasst. Dazu musst du eine E-Mail mit folgendem Inhalt verfassen und an deinen Mobilfunkanbieter schicken:
- Dein Vor- und Nachname, sofern du der ursprüngliche Inhaber der Prepaidkarte bist,
- die Rufnummer der Prepaidkarte,
- die SIM-Karten-Nummer (du findest sie auf der SIM-Karte).
- den Betrag des selbstaufgeladenen Guthabens und
- deine Bankverbindung (IBAN, BIC und Name des Kontoinhabers).
Die E-Mail sollte diesen Text beinhalten: „Hiermit fordere ich das Prepaid-Guthaben meiner Prepaidkarte zurück. Bitte überweisen Sie den Betrag in Höhe von xx,xx Euro auf folgendes Konto…“
Manchmal kommen Nachfragen des Providers
Unter Umständen kann es sein, dass dein Mobilfunkanbieter noch weitere Informationen und Daten, wie zum Beispiel dein Geburtsdatum, anfordert. Dies ist nicht rechtens. Mache deinen Provider dann darauf aufmerksam, dass die bereits geteilten Informationen ausreichend sind.
Vor allem, wenn es um eine Prepaidkarte geht, die die vor der Einführung der allgemeinen Registrierungspflicht im Jahr 2004 beziehungsweise vor der 2017 eingeführten Identifizierungspflicht gekauft wurden, kann es zu Nachfragen kommen. Im Allgemeinen gilt: Wirf deine SIM-Karte nicht weg, bevor du das Prepaid-Guthaben nicht ausgezahlt bekommen hast.
Auch darf dein Mobilfunkanbieter nicht verlangen, dass du ein offizielles, vorgefertigtes Formular benutzt, ein formloses Anschreiben reicht aus. Falls aber ein Formular angeboten wird, solltest du dieses nutzen, da sich der Rückzahlungsprozess dadurch meist beschleunigen lässt.
Fazit: Eine E-Mail reicht in der Regel aus
Wie du siehst, ist es relativ einfach, sich sein Prepaid-Guthaben auszahlen zu lassen. Eine E-Mail reicht schon. Die E-Mail-Adressen findest du auf den Websites der jeweiligen Mobilfunkanbieter. Beachte aber, dass eine Verjährungsfrist besteht. Diese tritt drei Jahre zum Jahresende nachdem das Guthaben eingezahlt wurde, beziehungsweise drei Jahre zum Jahresende nach Kündigung, ein. Die Vorteile von Prepaid-Handys liegen eigentlich auf der Hand. Hier sind sie nochmals übersichtlich für dich zusammengefasst. Wenn du dein altes Handy loswerden möchtest, kann dich der Verkauf reich machen. Und dein neues Smartphone solltest du besser gleich als später kaufen, denn Handys könnten in Zukunft deutlich teurer werden.