Der nervige Weg zur Arztpraxis, das volle Wartezimmer, die unendlich lange Wartezeit. All das wird zukünftig der Vergangenheit angehören, denn ab sofort kannst du eine Krankschreibung online bekommen. Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Krankschreibung online holen: Videochat macht’s möglich
Schon während der Coronapandemie wurde es Patienten ermöglicht, sich bei potenziellen Corona-Symptomen den Weg zum Arzt zu sparen. Das geschah vor allem auf Rücksicht auf andere Bürgerinnen und Bürger, denen der Patient auf dem Weg hätte begegnen können. Und natürlich um andere Patienten im Wartebereich der Praxis und den Arzt vor einer Ansteckung zu bewahren. Nun wird das Angebot, eine Krankschreibung online zu beantragen, ausgeweitet.
In einer Pressemitteilung vom 16. Juli 2020 des für solche Regelungen verantwortlichen Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) steht: „Vertragsärztinnen und -ärzte können zukünftig die Arbeitsunfähigkeit von Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen auch per Videosprechstunde feststellen.“
Diese Voraussetzungen musst du erfüllen
In der Pressemittelung des G-BA ist die Rede von bestimmten Voraussetzungen, um eine Krankschreibung auch online, also per Videochat, ausgestellt zu bekommen. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Der Patient muss dem Arzt bereits bekannt sein, sich also mindestens einmal von dem entsprechendem Arzt behandelt lassen haben.
- Die Erkrankung, die der Grund für die Krankschreibung ist, muss sich per Videochat feststellen lassen können.
- Eine Online-Krankschreibung ist nur für sieben Tage gültig, danach muss der Arzt persönlich aufgesucht werden.
Es gibt gewissen Einschränkungen
Ausgeschlossen bleibt dabei eine Online-Krankschreibung für versicherte Patienten, die vorher noch nie in der entsprechenden Arztpraxis vorstellig geworden sind. Außerdem ist es nicht möglich, eine Krankschreibung online nur auf Basis eines Fragebogens, einer Chat-Befragung oder eines Telefonats zu erhalten.
Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied beim G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Veranlasste Leistungen gab zu Protokoll: „Entscheidend ist, dass die Patientin oder der Patient in der Praxis bekannt ist. Als Standard für die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit gilt weiterhin die unmittelbare persönliche Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Im Einzelfall soll aber die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit über eine Videosprechstunde möglich sein, ganz unabhängig von Pandemiegeschehnissen“
Eine Krankschreibung online zu bekommen, wurde während der Coronapandemie getestet und nun anscheinend als praktikabel eingestuft. Achte darauf, nicht in eine Arztpraxis zu gehen, wenn du Corona-typische Symptome aufweist. In manchen Fällen gehört Fieber nicht dazu. Die Online-Krankschreibung ist vor allem dann wichtig, wenn die Corona-Symptome besonders peinlich sind. Und beachte die dringenden Reiswarnungen für diese Länder.