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Handy von der Steuer absetzen: Das solltest du dazu wissen

Wenn du dich gefragt hast, ob du dein Handy von der Steuer absetzen kannst, dann können wir dir weiterhelfen. Wir sagen dir die wichtigsten Punkte.

Jemand hat Handy in der Hand und nebendran Taschenrechner.
So kannst du dein Handy von der Steuer absetzen. Foto: Getty Images/Nirunya Juntoomma

Das Smartphone ist mittlerweile ein allgegenwärtiges Gadget, das nahezu jeder Mensch bei sich trägt. Die alten Zeiten, in denen nur telefoniert oder SMS verschickt wurden, sind logischerweise schon längst überholt. Salopp gesagt, befindet sich fast alles Wichtige kompakt gebündelt im Handy. Konten, Mails, Apps et cetera sind hier in der (Hosen-)Tasche vereint. Logisch, dass hin und wieder die Frage vorkommt, ob man das Handy von der Steuer absetzen kann. Nachfolgend wollen wir dir Wissenswertes rund um dieses Thema näherbringen.

Handy von der Steuer absetzen – es kann so einfach sein

Handy von der Steuer absetzen – es kann so einfach sein

Möchte man das Handy von der Steuer absetzen, braucht es einen triftigen Grund. So muss das besagte Gerät beruflich genutzt werden. Freiberufler, Journalisten und Makler haben zudem die besten Chancen.

Handy von der Steuer absetzen: Diese Voraussetzungen gibt es

Was zunächst sehr verlockend klingt, gilt leider nicht für jeden. Denn wer das Handy von der Steuer absetzen will, braucht mehr oder minder einen triftigen Grund. Wer aus Lust und Laune das machen will, wird in der Regel enttäuscht. Steuerabsetzungen oder -vergünstigungen sind dann möglich, wenn das Smartphone auch beruflich zum Einsatz kommt. Das muss aber dem Finanzamt auch nachgewiesen werden.

Die eine Berufsgruppe, die das Handy von der Steuer absetzen lassen kann, gibt es grundsätzlich nicht. Natürlich gibt es aber Jobs, die stark auf das Handy angewiesen sind, aber auf der anderen Seite aber auch Berufe, für die du das Handy eher seltener brauchst. Wichtig ist nur, dass du nachweisen kannst, dass du dein Smartphone für geschäftliche Zwecke verwendest. Das gilt sowohl für die Anschaffungskosten als auch für die Kosten beim Telefonieren oder der Internetnutzung. Das variiert aber je nach Intensität der Nutzung.

Beispielsweise kannst du von Paragraf 9 des Einkommensteuergesetztes (EStG) Gebrauch machen, wenn du dein Handy von der Steuer absetzen willst. Das wird unter anderem als „Werbungskosten“ genannt. Bedeutet: Nutzt du dein Smartphone sehr oft für berufliche Zwecke und wurde dieses nicht von Arbeitsgeber:innen erstattet, kannst du dein Handy von der Steuer absetzen lassen. Wichtig dabei ist, dass du den Umfang nachweisen kannst. Hier hilft allgemein ein „Handy-Tagebuch“. Du notierst dabei alles, was du aus beruflichen Gründen mit deinem Handy gemacht hast und legst dies der Steuererklärung als Beleg bei.

Einige Berufsgruppen sind im Vorteil

Wie bereits erwähnt, gibt es keine explizite Berufsgruppe, die das Handy nicht von der Steuer absetzen lassen kann. Dennoch haben Selbstständige, Freiberufler:innen, Journalist:innen, Makler:innen et cetera größere Chancen, da der Nachweis des beruflichen Gebrauchs etwas einfacher zu erbringen ist.

Ebenfalls ist wichtig, dass die Anschaffungskosten nicht den Maximalwert für geringfügige Wirtschaftsgüter überschreiten. Geringfügige Wirtschaftsgüter sind beispielsweise Laptops, Arbeitstaschen, Smartphones et cetera, die jeweils maximal 800 Euro kosten (EStG Paragraf 6 Absatz 2).

Fazit: Der Nachweis ist wichtig

Es ist möglich das Handy von der Steuer absetzen zu lassen, allerdings ist es wichtig, dass du nachweisen kannst, dass du dein Handy zu mindestens zehn Prozent für geschäftliche Zwecke nutzt. Kannst du einen schlüssigen Nachweis vorzeigen, dann sollte es auch kein Problem sein in puncto Steuern zu sparen. Ebenfalls ist es möglich das Laptop von der Steuer abzusetzen. Und hier noch einige Tipps für alle, die zuhause arbeiten müssen: Mit diesen Tricks kannst du im Home Office Strom sparen.

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