Im weltweiten Handy-Geschäft gehört Apple zu den mit Abstand größten und erfolgreichsten Wettbewerbern. Mit dieser Marktmacht gehen aber auch viele Möglichkeiten einher, diese Macht auch mit zum Teil unfairen Mitteln durchzusetzen. So sehen das zumindest niederländische Verbraucherschützer. Die wollen gegen Apple vorgehen und bekommen nun Unterstützung von einer Stiftung, die noch einen draufsetzen möchte. Dazu ruft sie ausgerechnet jene zur Mithilfe auf, die Apple eigentlich erst erfolgreich machen – die zahlende Kundschaft.
Apple: Monopol führte zu überhöhten Preisen
Schon seit einiger Zeit ist Apple niederländischen Einrichtungen ein Dorn im Auge. Doch nun schaltet sich auch die Stiftung Consumer Competition Claims ein. Dabei handelt es sich eigenen Angaben nach um eine „unabhängige Non-Profit-Organisation, die sich dem Schutz von Kund*innen gegen unfaire kommerzielle Praktiken und Verstöße gegen Verbrauchergesetze verschrieben hat“.
Ihrer Ansicht nach hätten in der EU lebende Nutzer und Nutzerinnen von Apples App Store insgesamt fünf Milliarden Euro zu viel gezahlt, wie auf der Homepage steht. Der Konzern hätte den Wettbewerb nicht zugelassen und dadurch überzogene Preise zu einschränkenden Konditionen anbieten können. Verbrauchern und Verbraucherinnen hätten so keine andere Wahl gehabt, zumal Apple ausschließlich den eigenen App Store auf iPhones zulässt.
Weiterhin wirft man dem Konzern aus Cupertino vor, scheinbar nach Belieben Apps vom App Store auszuschließen. Dadurch bekamen Kund*innen noch weniger Auswahl. Zudem soll der direkte Kontakt der User und Userinnen mit den App-Entwicklern unterbunden worden sein. Hilfestellungen bei Problemen oder Rückerstattungen waren so nicht möglich.
Apple soll vor Gericht
Ferner schreibt die Organisation, dass Apples Kundschaft bis zu 25 Prozent weniger für Apps hätte zahlen müssen. Consumer Competition Claims will nun eine Sammelklage voranbringen und ruft Nutzer*innen von Apple-Produkten dazu auf, sich mit Hilfe eines Online-Formulars daran zu beteiligen. Apple soll gezwungen werden, das rechtswidrige Verhalten einzustellen und allen Schadenersatz zu zahlen.
Dafür geht man auch weit in der Zeit zurück: Consumer Competition Claims benennt den 1. September 2009 als Quasi-Stichtag. Wer seitdem eine App gekauft oder innerhalb einer App eine Zahlung getätigt hat, soll Anspruch auf Schadensersatz haben.
Diesen Schritt möchte man auch deshalb gehen, weil es offenbar bislang nicht gelungen sei, direkt mit Apple eine Lösung zu finden. Wie Bloomberg berichtet, soll sich die Schadenshöhe der Klage ebenfalls auf bis zu fünf Milliarden Euro belaufen. Eine Antwort Apples gibt es derweil noch nicht. Allerdings wird das Unternehmen ohnehin in naher Zukunft mit einer Reihe neuer Anforderungen konfrontiert. Ein entsprechendes EU-Gesetz ist bereits auf dem Vormarsch. Apple reagierte darauf besorgt.
Quellen: Consumer Competition Claims, Bloomberg
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