Auch im Technikbereich und rund ums Internet steht die Uhr nie still. Seit Mai-Beginn sind gleich drei Dinge neu in Kraft getreten. Sie könnten auch dich betreffen, denn es dreht sich dabei alles um Vodafone, die Corona-App und neue Gesetze.
Ab sofort gültig: Das ändert sich für Verbraucher
Wer einen Vertrag mit Vodafone hat, die Corona-Warn-App verwendet oder viel online einkauft, ist sehr wahrscheinlich von den Neuerungen im Mai 2023 betroffen. Die folgenden drei Anpassungen werden nämlich für Verbraucher*innen vorgenommen.
#1 Corona-App wird eingeschränkt
Nach drei Jahren verliert die Warn-Anwendung immer mehr ihrer wichtigen Funktionen. Ziel ist ihr endgültiger Ruhestand zum 1. Juni 2023. Im Mai stellte man deshalb nun die Warnung bei Risikobegegnungen ein, also eines der essentiellsten Features der App.
Nach dem 1. Juni ist die Anwendung dann noch verfügbar, um den eigenen Impfstatus abzurufen. Aktualisierungen durch die Entwickler soll es dann aber nicht mehr geben.
#2 Gesetz über digitale Märkte
Seit dem 2. Mai ist das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) gültig. In Kraft getreten war es bereits im November 2022. Hinter der neuen Regelung verbirgt sich ein „Verhaltenskodex für große Digitalunternehmen“, wie die Bundesregierung erläutert.
„Für Zentrale Online-Plattformen wie zum Beispiel Suchmaschinen, soziale Netzwerke oder Online-Vermittlungsdienste gelten dann künftig strengere Regeln: So werden sie zum Beispiel im Ranking nicht mehr eigene Angebote bevorzugen dürfen.“
Bundesregierung
Laut Sven Giegold (via Techbook), Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, werden „die großen Plattformunternehmen [damit] klaren und harten Regeln unterworfen und können nicht mehr länger einseitig die Spielregeln bestimmen.“
#3 Vodafone-Preiserhöhung
Ab dem 4. Mai erwartet die Vodafone-Bestandskundschaft eine Preissteigerung. Für neue Kund*innen war diese bereits im November verbindlich. Der Betreiber verlangt dann von allen eine höhere Grundgebühr bei Kabel- und DSL-Verträgen.
Im Detail bedeutet das bis zu fünf Euro mehr pro Monat. Seit März sind Benachrichtigungen dazu im Umlauf. Wer die erhöhte Zahlung nicht leisten möchte, kann von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Quellen: Bundesregierung, Techbook
Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Hier kannst du den Betroffenen helfen.