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Verkehr: Ausgerechnet das könnte bald straffrei sein

Wer im Verkehr an einem Unfall beteiligt ist, riskiert aktuell noch hohe Strafen, wenn man sich frühzeitig entfernt. Das könnte sich ändern.

Mann telefoniert während er schockiert auf einen Kratzer an einem Auto schaut.
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Im Verkehr sind Unfälle leider an der Tagesordnung und je nach Schwere gelten unterschiedliche Regelungen und Gesetzmäßigkeiten. Dazu gehört auch die sogenannte Fahrerflucht. Wer sich also frühzeitig vom Unfallort entfernt, riskiert drastische Strafen. Doch in einem spezifischen Punkt soll sich das ändern.

Verkehr: Straffreiheit für Fahrerflucht?

Das berichtet jetzt unter anderem der Karlsruhe Insider. Demnach ist bislang auch bei Fahrerflucht ohne Personenschaden eine Geld- und Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich. Um dieser vorzubeugen, muss man aktuell eine angemessene Zeit am Ort warten. Ging es aber nach dem Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), würde dieses Strafmaß nur noch auf Fälle Anwendung finden, bei denen Menschen zu Schaden gekommen sind.

In diesem Zusammenhang möchte Buschmann das Strafgesetzbuch in Bezug auf Delikte im Verkehr reformieren. Dies könnte die Arbeit der Polizei erleichtern und auch die Unfallaufnahme beschleunigen, heißt es.

Auch gut zu wissen: Während an einer Stelle über eine Lockerung des Gesetzes nachgedacht wird, solltest du eine andere Gesetzeslage dringend beachten. Wir haben dir deshalb zusammengefasst, was du rechtlich zu Blitzer-Apps wissen musst.

Mögliche Alternativen in Aussicht

Wenn sich eine betroffene Person vorzeitig vom Unfallort entfernt, kann sie trotzdem zur Mitarbeit verpflichtet werden. Im Raum stehe zum Beispiel eine Meldepflicht oder eine dezentrale Meldestelle. Jemand könnte online Schäden mit Fotos dokumentieren und hochladen und den Sachverhalt angeben, ohne auf die Polizei zu warten. Anschließend wäre auch das sich Entfernen legitim.

Ob dieses Vorhaben zum Verkehr realisiert wird, steht noch nicht fest. Zunächst gilt es, bürokratische Hürden zu überwinden. Und selbst dann könnte es noch einige Zeit dauern, da zum Beispiel eine entsprechende Online-Plattform erst entwickelt werden müsste.

Quelle: Karlsruhe Insider

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