Wenn du einen Handyvertrag abschließt, stimmst du mit Unterschrift auch den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Bei o2 findet sich im Kleingedruckten etwa eine Endgeräteklausel, die dir vorschreiben kann, welche Geräte du mit mobilem Internet betreiben darfst. Das ist jedoch nicht rechtens.
o2: Vertragsklausel schreibt Endgeräte vor
Wirfst du jetzt einen Blick in deinen o2-Vertrag, findest du dort womöglich folgende Klausel in den AGB:
„Der mobile Internetzugang kann/darf nur mit Smartphones, Tablets oder sonstigen Geräten genutzt werden, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen (nicht z. B. in stationären LTE-Routern).“
AGB von o2 via heise
Im wesentlichen wird dir hier vorgeschrieben, dass du deinen mobilen Datentarif von o2 nicht für kabelgebundene Endgeräte wie einen smarten Wecker oder deinen Stand-PC verwenden darfst. Aber auch LTE-Router ließen sich so nicht mit mobilem Internet betreiben. Verbraucherschützer*innen ist das sauer aufgestoßen, da der Vertragsbestandteil gegen die Endgerätefreiheit verstößt. Diese wiederum wird durch geltendes EU-Recht versichert.
Fall geht vor den Bundesgerichtshof
Bereits 2021 zog man daher in München vor das Landesgericht. Hier gab man der Seite des Verbraucherschutzes recht. Da seitens o2 Berufung eingelegt wurde, welche jedoch München ablehnte, ging der Fall nun vor den Bundesgerichtshof. Auch hier entschied man gegen die 02-Vertragsklausel.
Heise hat bei 02 nachgefragt. Seitens des Telekommunikationsanbieters heißt es, dass sich für Kundinnen und Kunden an sich nichts ändern wurde:
„Für unsere Kundinnen und Kunden ergeben sich dadurch keine Änderungen, da wir die entsprechenden Klauseln in den Geschäftsbedingungen aktuell nicht anwenden. Grundidee der Regelung war, Kundinnen und Kunden auf ihr spezifisches Nutzungsverhalten zugeschnittene Tarife unter Nutzung einer Endgeräteart anbieten zu können, die diesem jeweiligen Nutzungsszenario entspricht.“
o2 via heise
Womöglich haben sich aber doch aufmerksame Leser*innen der AGB bis jetzt zurückgehalten. Für all jene heißt es: Das ist nun nicht mehr notwendig. Ein separater Heiminternet-Anschluss von o2 ist theoretisch und praktisch nicht mehr verpflichtend, wenn du einen Router betreiben willst. In neuen Verträgen dürfte die Klausel nun nicht mehr auftauchen, in älteren ist sie mit dem Gerichtsurteil nicht mehr wirksam.
Quelle: heise
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