Die Baubranche wird eine maßgebliche Rolle spielen, wenn das neue Heizungsgesetz zum Tragen kommt. Genau dort zeigt man sich jetzt allerdings besorgt, denn ein großflächiger Austausch kann zumindest in Altbauten schnell zur tödlichen Gefahr werden.
Heizungsgesetz: Darum kann es im Altbau gefährlich werden
Erst kürzlich gab es einen Durchbruch bei den Verhandlungen zum Heizungsgesetz. In einer Meldung warnt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) nun jedoch vor Asbest. Sollten im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) (so der eigentliche Name) Umbauten fällig werden, kann das bei Altbauten schnell mit einer Sanierung verbunden sein. Dann bestehe die Gefahr, dass der giftige Baustoff freigelegt würde.
Dies betreffe den Expert*innen zufolge Häuser und Wohnungen, die vor 1993 errichtet wurden. In Neubauten sei der Dämmstoff dagegen nicht mehr zur Anwendung gekommen. Wie gefährlich Asbest ist, zeigt die Einschätzung des Materials als die häufigste Todesursache unter den Berufskrankheiten in der Baubranche, heißt es laut der BG Bau.
Auf Twitter legte man dazu konkrete Zahlen vor. In dem Post heißt es „Lärmschwerhörigkeit, weißer Hautkrebs und Lungenkrebs durch #Asbest gehören zu den häufigsten uns gemeldeten Berufskrankheiten“. Allein im Jahr 2022 sollen 320 Personen asbestbedingt verstorben sein.
Dadurch wird Asbest gefährlich
Ist das Material verbaut, geht davon keine Gefahr aus. Eine Zwangssanierung durch das Heizungsgesetz bedeutet allerdings das Risiko, das Asbeststäube aus Fliesenklebern, Spachtelmassen, Putzen oder Estrich freigesetzt und von Bauarbeiter*innen, aber auch Mieter*innen eingeatmet werden. Zu den häufigsten daraus resultierenden Erkrankungen zählen Asbestose, Lungenkrebs und Mesotheliom. Diese haben nicht selten einen tödlichen Verlauf.
Wichtig sei es deshalb laut Norbert Kluger, Leiter der Abteilung stoffliche Gefährdungen der BG Bau, genaue Recherche und möglicherweise auch eine Materialanalyse in potenziell gefährdeten Bestandsbauten vorzunehmen: „Danach müssen entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Bei Gefährdungen sind Atemschutzmasken und staubdichte Schutzanzüge erforderlich.“
Quellen: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Twitter/@BG_BAU
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