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PayPal: Wer es hier nutzt, zahlt jetzt eine Gebühr

PayPal-Fans dürften sich aktuell beim Essen bestellen die Augen reiben. Denn Lieferando erhebt seit kurzem Gebühren für die Zahlungsmethode.

Smartphone mit PayPal-Logo zwischen Laptop und Notizbuch.
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Mit PayPal bezahlen: Tipps für Sicherheit und Komfort // IMTEST

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PayPal ist hier in Deutschland eine der beliebtesten Zahlungsmethoden überhaupt und das zu recht. Einfach, schnell, weit verbreitet und vor allem: gebührenfrei. Doch letzteres gilt nicht mehr überall. Aktuell erhebt etwa Lieferando eine Gebühr für die Zahlung mit dem blauen Doppel-P.

Lieferando erhebt PayPal-Gebühren

29 Cent, so viel sollte Linkedin Nutzerin Daria Berdnikova bei ihrer Lieferando-Bestellung für die Zahlung per PayPal zusätzlich berappen, wie aus einem Screenshot auf ihrem Linkedin-Profil hervorgeht. Das Vorgehen irritiert, denn für gewöhnlich ist PayPal gebührenfrei. Dies ist seit 2018 sogar in den Nutzungsgebühren festgelegt, wie das Online-Magazin FinanceFWD berichtet. Der bekannte Lieferdienst, der zur Just Eat Takeaway-Gruppe gehört, hat es dennoch getan, was nicht nur bei Berdnikova für Verwirrung sorgen dürfte.

Brisant ist dieses Vorgehen, welches übrigens auch Apple Pay betrifft, vor allem deshalb, weil der Bundesgerichtshof in Karlsruhe 2021 entschieden hat, dass zusätzliche Gebühren für die Nutzung von verschiedenen Bezahlarten durchaus legal sind. Das gilt zwar nicht für Zahlungsmethoden wie Kreditkarte, Lastschrift oder SEPA-Überweisungen. PayPal wird allerdings nicht erwähnt.

Das Unternehmen sucht aktuell daher das Gespräch mit Lieferando, um eine Lösung zu finden, die beide Seiten zufrieden stellt. Dies bestätigt FinanceFWD auf aktuelle Nachfrage bei PayPal.

Lesetipp: Seit letztem Jahr liefert Lieferando auch Elektronik. Das gilt jedoch nicht für alle Gebiete.

Bereits Flixbus geriet mit Gesetz aneinander

Lieferando ist nicht das erste große Unternehmen, das in diesem Kontext Aufsehen erregt. Flixbus hat ebenfalls über eine längere Zeit Gebühren auf Zahlungsmethoden erhoben, die nicht explizit in Paragraf 270a im Bügerlichen Gesetzbuch (BGB) erwähnt werden. Dazu zählte seinerzeit Sofortüberweisung und eben auch PayPal.

Grund für die Gebührenerhebung sind übrigens weitere Kosten, die diese externen Dienstleister zumeist bei den entsprechenden Händlern erheben. Auch wenn die Nutzung für die Kundschaft also kostenfrei ist, gilt dies nicht für den Händler. Dies ist eine der wichtigen Einnahmequellen von Zahlungsanbietern.

Flixbus und nun auch Lieferando versuchen, diese Kosten auf den Kundinnen und Kunden umzuleiten oder sie zumindest ihrerseits zu reduzieren. Das dies nicht so einfach umzusetzen ist, wird im aktuellen PayPal-Fall mal wieder ersichtlich.

Quelle: Linkedin/Daria Berdnikova, FinanceFWD

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