Wer Gutverdiener ist, soll ab 2024 tiefer in die Tasche greifen. Dann ist nämlich eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen geplant. Ab welchem Gehalt die neue Regelung greifen wird, ist schon bekannt.
Gehalt: Diese Grenzen sind neu
Wie InFranken unter Berufung auf die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, geht die Entscheidung aus einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor. Dieser sieht vor, dass die Sozialabgaben für Personen mit höherem Gehalt 2024 erneut turnusgemäß angehoben werden sollen.
Laut Bundesregierung heißt es dazu: „Zum 1. Januar 2024 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Verordnung abschließend zugestimmt. Die Grenzwerte werden jährlich an die Einkommensentwicklung angepasst. Damit wird gewährleistet, dass die soziale Absicherung stabil bleibt.“
Schon im Entwurf war unter anderem davon die Rede davon, dass „in der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung Beiträge bis zu einem Betrag von im Westen 7550 Euro [brutto] pro Monat und von im Osten 7450 Euro [brutto] fällig werden sollen. Wer darüber hinaus verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge. Bisher lag die Grenze bei 7300 Euro in den alten sowie 7100 Euro in den neuen Ländern“.
Diese Verordnung wurde vom Bundeskabinett am 11. Oktober 2023 beschlossen. Der Bundesrat hatte abschließend zugestimmt.
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Diese Änderungen der Beitragsbemessungsgrenze stehen 2024 an
„Bis zur Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen eines Beschäftigten beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei“, heißt es auf den Seiten der Bundesregierung. Genau diese Grenze wird sich dann ab dem 1. Januar ändern. Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt sie ebenfalls, von bisher 4.987,50 Euro brutto bundeseinheitlich auf 5.175 Euro brutto pro Monat.
Zudem steigt die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf monatlich 5.775 Euro, das heißt 69.300 Euro im Jahr (2023: 66.600 Euro oder 5.550 Euro im Monat). Diese besagt, dass Beschäftigte bis dahin gesetzlich krankenversichert sein müssen. „Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen“, so die Bundesregierung weiter.
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Expert*innen äußerten sich im Vorfeld bereits sehr kritisch zu den geplanten Änderungen für Gehalt und Sozialabgaben. „Der Sozialstaat langt kräftig zu“, heißt es beispielsweise beim Institut der deutschen Wirtschaft (IW). Es sei eine der größten Anhebungen der letzten Jahre. Lediglich vor zehn Jahren, also 2013, habe es größere Steigerungen der Abgaben gegeben.
Quellen: InFranken (dpa), Bundesregierung
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