Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat eine Gesetzesänderung vorgeschlagen. Sie soll durch die Kündigung per E-Mail im privaten Rechtsverkehr dafür sorgen, dass weniger händisch unterschriebene Papierdokumente vorgelegt werden müssen.
Kündigung per E-Mail: Dafür soll sie gelten
Die Kündigung per E-Mail könnte in den Augen von Buschmann in vielen Bereichen eine deutliche Erleichterung bringen. Wie der Tagesspiegel berichtet, liegt der Deutschen Presse-Agentur (dpa) ein Vorschlag des zuständigen Bundesministeriums vor. Dieser wurde bereits am vergangenen Montagabend zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung verschickt.
Darin erklärt man im Detail, dass „die elektronische Form […] künftig als Regelform ausgestaltet und an die Stelle der Schriftform treten [wird], wenn nicht die Schriftform durch europäische oder internationale Regelungen zwingend vorgegeben ist“. Eine schriftliche Erklärung soll dann nur noch als Ersatz gelten.
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Auch im Job gültig
Neben privatrechtlichen Angelegenheiten wie beispielsweise der Beendigung des Mietverhältnissen soll eine Kündigung per E-Mail dann künftig auch im Berufsleben zum Tragen kommen. Wer sein Arbeitsverhältnis beenden möchte, könnte das Buschmann zufolge am Ende auch auf dem elektronischen Wege tun. Bislang war dieser ausgeschlossen.
Der Vorschlag zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) enthält einen entsprechenden Absatz: „Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der elektronischen Form.“ Gelten soll dies aber auch für Gewerbemietverträge und Pachtverträge.
Quellen: Tagesspiegel
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