Bereits im Juni 2020 billigte der Bundesrat ein vom Deutschen Bundestag verabschiedetes Änderungsgesetz zum Bundesfernstraßengesetz sowie weiteren Vorschriften. Infolgedessen wurde den Ländern die Hoheit über die Gebühren für das Anwohnerparken zugesprochen, wodurch die zuvor bundesweit geltende Höchstgrenze von 30,70 Euro pro Jahr aufgehoben wurde. Dies könnte in der Zukunft bedeuten, dass der Preis für deinen Anwohnerparkausweis erheblich ansteigen könnte.
Anwohnerparkausweise werden teurer
Seit 2020 steht es den Bundesländern frei, selbst über die Gebühren der Ausweise zu bestimmen, die Bewohnerinnen und Bewohner zahlen müssen. Nach wie vor gilt aber: Mit den entsprechenden Ausweisen beziehungsweise Plaketten entgehen sie der Pflicht, jedes mal aufs Neue die Gebühren der Parkraumbewirtschaftung in ihrem Wohngebiet zu zahlen.
„Die bisherige Obergrenze für Anwohnerparkausweise von 30,70 Euro kann als nicht mehr zeitgemäß eingestuft werden“, hieß es dazu kurz nach der Zustimmung durch den Bundesrat in einer Pressemitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB). „Oft werden dadurch nicht die Kosten für den Verwaltungsaufwand und die bauliche Herstellung der entsprechenden Zonen gedeckt.“
Der DStGB selbst ging damals nicht davon aus, „dass es infolge der jetzt getroffenen Regelung zu flächendeckenden Gebührenerhöhungen kommen wird“. Mittlerweile zeigt sich, dass diese Einschätzung fernab der Realität war.
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Diese Städte sind betroffen
Mit einer Anpassung der Gebühren für den Anwohnerparkausweis machte zuletzt die Stadt Köln Schlagzeilen. Ab dem 1. Januar 2024 sollen je nach Fahrzeuglänge zwischen 330 und 390 Euro anfallen, erklärte das Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Mai – und damit ist die nordrhein-westfälische Großstadt längst nicht allein.
Dem ADAC zufolge sollen die Gebühren darüber hinaus auch in folgenden Städten steigen – oder sind sogar schon angehoben worden:
Stadt | Jahresgebühr |
---|---|
Berlin | 120 € |
Bonn | 180 € (ab 2024 360 €) |
Freiburg | 240 bis 480 € |
Göttingen | 90 € |
Karlsruhe | 180 € |
Hamburg | 65 € |
Heidelberg | 120 € |
Mannheim | 63,75 € (ab 2024 95,63 €) |
Münster | 130 € (ab Juli 2023 260 bis 380 €) |
Neuss | 120 € (ab 2026 360 €) |
Offenbach | 75 € |
Osnabrück | 100 € (ab 2025 140 €) |
Ulm | 200 € (ab 2024 300 €) |
Reutlingen | 120 € |
Wiesbaden | 120 € |
Keine neuen Gebührenordnungen gebe es bisher in den Ländern Bayern, Brandenburg, Bremen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Quellen: Deutscher Städte- und Gemeindebund; Stadt Köln – Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit; ADAC
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