Wer im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen arbeitet, darf ab sofort mit einer Inflationsprämie von 220 Euro im Monat rechnen. Betroffen sind davon rund 2,5 Millionen Beschäftigte deutschlandweit.
Inflationsprämie: Diese Tarifverträge müssen gelten
Insgesamt geht es um 3.000 Euro Inflationsprämie. Sie steht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu, die unter dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD), dem Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) und dem Tarifvertrag Wald-Bund (TV-Wald-Bund) angestellt sind.
Bereits im Juni gab es in diesem Rahmen eine einmalige Sonderzahlung von 1.240 Euro, die bereits im vergangenen Juni ausgezahlt wurde. Ab Juli und bis Februar 2024 erhalten diese Personen dann pro Monat noch einmal 220 Euro ausgezahlt. Das betrifft auch einige Auszubildende, Studierende sowie Partikant*innen, heißt es laut ver.di:
„Auszubildende, Studierende und Praktikanten und Praktikantinnen, die unter den Geltungsbereich des TVAöD, TVSöD, TVHöD, TVPöD oder TVA-Wald-Bund fallen, erhalten eine einmalige Sonderzahlung in Höhe der Hälfte, […]. Maßgeblich hierfür ist ebenfalls, dass das jeweilige Ausbildungs-, Praktikums- oder Studienverhältnis am 1. Mai 2023 besteht.“
ver.di
Im Detail bedeutet das eine einmalige Inflationsprämie von 620 Euro im Juni sowie 110 Euro monatliche Sonderzahlung von Juli 2023 bis Februar 2024.
- Lesetipp: Was ist Inflation?
Berufsgruppen, die die Sonderzahlung erhalten
Zu den genannten Personen zählen diverse Berufsgruppen. Darunter fallen unter anderem Erzieherinnen und Erzieher, Busfahrerinnen und Busfahrer, Angestellte von Bädern, Feuerwehrleute, Kranken- und Altenpflegerinnen und -pfleger, Verwaltungsangestellte, Försterinnen und Förster, Klärwerksmitarbeitende oder Ärztinnen sowie Ärzte. Auch Arbeitnehmende, die in Teilzeit arbeiten, profitieren anteilig an ihrer geleisteten Arbeitszeit gemessen von der Inflationsprämie.
Quellen: ver.di
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