Geschwindigkeitsbegrenzungen im Straßenverkehr stellen sicher, dass sich alle Verkehrsteilnehmenden sicher bewegen können, egal ob im Auto, auf dem Fahrrad oder zu Fuß. Doch so mancher nimmt es damit nicht allzu genau. In Österreich will man gegenüber jenen nun hart durchgreifen.
Österreich will Rasern den Wagen wegnehmen
Und zwar hat man in unseren südlichen Nachbarland nun die Gesetzesgrundlage geschaffen, um Personen, die extrem schnell mit dem Auto unterwegs sind, den Wagen auch entziehen zu können – und das dauerhaft.
In Kraft treten soll der aktuelle Entwurf ab dem 01. März kommenden Jahres. Polizistinnen und Polizisten können bei enormen Geschwindigkeitsüberschreitungen also nicht nur das Auto für einen ausgewählten Zeitraum beschlagnahmen, sondern die Besitzer und Besitzerinnen sogar komplett enteignen.
Als man den Eingriff in das Eigentumsrecht in der Abgeordnetenkammer kritisiert, erfolgte eine Überarbeitung des neuen Gesetzes. Nun gebe es keine verfassungsrechtlichen Bedenken mehr, fasst heise die Äußerung von Verkehrsministerin Leonore Gewessler zusammen. Sie selbst ist Mitglied der Grünen, welche zusammen mit der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) die Regierung in Österreich bilden.
Ab dieser Grenze wird das Auto einkassiert
Doch wie viel mit dem Auto ist zu viel? In der Novelle der österreichischen Straßenverkehrsordnung liest du nach, dass bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit innerorts um 60 Kilometern pro Stunde (km/h) und außerorts um 70 km/h bereits das Auto eingezogen werden kann. Eine dauerhafte Abgabe des Autos erfolgt bei einer Überschreitung von 80 km/h innerorts und 90 km/h außerorts.
Mit diesem Gesetz will man also nicht jenen an den Kragen, die, beabsichtigt oder nicht, ein paar Kilometer zu viel auf dem Tacho haben. Man will stattdessen gegen die Fahrerinnen und Fahrer vorgehen, die Landstraßen, Autobahnen oder gar Städte als Strecke für ihr Autorennen missbrauchen. Hermann Weratschnig, Politiker der Grünen in Österreich, fügt hinzu, dass ein Auto, welches mit 130 km/h durch einen Ort rase, zur Waffe werde.
Eigentumsrecht und Leasing
Auf der Kritikerseite bleiben noch viele Fragen offen. Einwände gegen das Eigentumsrecht sieht man bei der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) noch nicht als abschließend geregelt an. Hinzu kommt, dass jedes zweite Auto auf österreichischen Straßen ohnehin lediglich geleast sei.
Daher soll bei jeder dauerhaften Beschlagnahmung der Verfassungsdienst die Rechtmäßigkeit prüfen. In puncto Leasing will man sichergehen, dass Raserinnen und Raser in der Konsequenz eben keine Fahrzeuge mehr bei den hiesigen Anbietern beziehen können.
In Deutschland droht Haft
Wer nun denkt, dass die Konsequenzen in Österreich extrem sind, sollte bedenken, dass in Deutschland Autorennen nicht als Ordnungswidrigkeit gelten. Stattdessen liegt hier ein Straftatbestand vor. Fahrerinnen und Fahrer können dafür bis zu zwei Jahre ins Gefängnis kommen. Das regelt der Paragraf 315d im Strafgesetzbuch. Auch in diesem Fall kann das Auto sofort entzogen werden, ebenfalls dauerhaft. Kommt jemand im Zuge des Straßenrennens zu Tode drohen bis zu 10 Jahre Haft.
Quellen: heise, Parlament Österreich, Strafgesetzbuch
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