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Arbeiten trotz Hitze? Diese Rechte hast du wirklich

Auch im Job können sommerliche Temperaturen zur Qual werden. Hitzefrei ist zum Glück eine existierende Option. Es gibt aber einiges zu beachten.

Frau schwitzt im Büro
© Jens Rother - stock.adobe.com

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Erst Anfang Juli haben wir die heißesten Tage seit Beginn der Klimamessungen erlebt. Und es wird in den kommenden Wochen sicherlich noch öfter zu entsprechenden Höhepunkten kommen. Wer sich im Job damit quält, darf auch Hitzefrei bei der Arbeit hoffen. Allerdings nur unter bestimmten Umständen.

Hitzefrei auf der Arbeit: Diesen Anspruch hast du

Ganz generell gilt: Du darfst Hitzefrei auf der Arbeit zwar einfordern, es steht dir allerdings nicht zu, da es keinen generellen gesetzlichen Anspruch darauf gibt. Denn eigentlich stehen Arbeitgeber in der Pflicht, für gute und erträgliche Bedingungen zu sorgen.

„Einen Anspruch auf Hitzefrei haben Beschäftigte nur in den seltensten Fällen“, erklärt der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hans Georg Meier, gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Demnach bestimme der Arbeitgeber, wann und wo Mitarbeitende im Einsatz sind. Immerhin müsse er aber die gesundheitlichen Interessen dieser dabei berücksichtigen.

Ab dieser Temperatur ist Hitzefrei möglich

Richtig ist auf der anderen Seite jedoch auch, dass du ab einer bestimmten Schwelle der Innentemperatur das Recht hast, deine Tätigkeiten niederzulegen. Zumindest in der Räumlichkeit, die eine Grenze von 35 Grad Celsius (°C) überschreitet und keine wirksamen Maßnahmen dagegen ergriffen werden. Dann nämlich gilt der Raum als nicht mehr für Arbeit geeignet, wie unter anderem BR24 berichtet.

Hitzefrei bei der Arbeit wäre also theoretisch möglich, wenn es keine kühleren Räumlichkeiten oder Möglichkeiten gibt, einen Temperaturausgleich zu schaffen. Am Ende entscheiden aber Arbeitgeber, wie sie mit der Situation umgehen. Ist deine Chefin oder dein Chef kulant, darfst du vielleicht sogar nach Hause gehen.

Schon ab 30°C Innentemperatur sind Arbeitgeber übrigens verpflichtet, tätig zu werden und den Bedingungen gegenzusteuern. Zu den Möglichkeiten, die bestehen, zählen beispielsweise Sonnenblenden an den Fenstern, mehrere Pausen, Getränke oder die Lockerung der Kleiderordnung wie Anzug- oder Krawattenpflicht. Aber auch hier gilt, dass es keinen Rechtsanspruch auf derartige Maßnahmen gibt.

Es gilt generell (laut ZDF):

  • 26° bis 30°C: Wirksame Maßnahmen müssen ergriffen werden, zum Beispiel Arbeitszeit flexibel gestalten.
  • 30° bis 35°C: Wirksame Vorkehrungen müssen ergriffen werden. Ab 30 Grad ist es verpflichtend, Getränke bereitzustellen.
  • Über 35°C: Ohne Maßnahmen ist der Raum ist als Arbeitsraum ungeeignet. Zur Entlastung wären zum Beispiel ausreichende Pausen in kälteren Räumen möglich.

Das gilt im Home Office

Befindest du dich im Home Office, sieht das Ganze wieder anders aus. Dann sind Hitzefrei und Arbeit nicht miteinander vereinbar, weil du selbst dafür sorgen musst, dass die Bedingungen stimmen. So kannst du dir beispielsweise einen anderen Arbeitsort suchen, wie einen See. Hauptsache es beeinträchtigt nicht deine Arbeitsleistung.

Quellen: Redaktionsnetzwerk Deutschland, BR24, ZDF

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