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Klimaanlage im Auto: Wer das tut, zahlt bis zu 400 Euro Strafe

Wohl kaum jemand möchte auf die Kühlung im Pkw verzichten. Wenn du sie falsch einsetzt, kann das allerdings auch ein Bußgeld einbringen.

jemand schaltet die Klimaanlage im Auto ein
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Klimaanlage im Auto: Das darfst du auf keinen Fall tun

In Deutschland regelt die Straßenverkehrsordnung, die StVO, wie wir unser Auto im Stand benutzen dürfen. Beachte unbedingt diese Regeln!

Viele kommen ohne ihre Klimaanlage im Auto schon gar nicht mehr aus. Sei es beim Fahren auf der Autobahn oder im Stau. Dennoch ist es nicht immer ratsam, sie sofort einzuschalten. Zumindest Fahrerinnen und Fahrer von Verbrennern müssen dann mit Konsequenzen rechnen.

Klimaanlage: Davor warnt die StVO

Wer in Deutschland ein Fahrzeug führt, das Kraftstoff verbraucht, ist nicht nur mit den verkehrsbezogenen Regeln der StVO konfrontiert. Es gibt auch Vorschriften zum Schutz der Umwelt, die bei Missachtung Bußgelder bedeuten. Eines davon betrifft dich beispielsweise, wenn du die Klimaanlage im Auto verwendest.

So besagt Paragraf 30 zu „Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot“ der StVO in Absatz 1, dass „bei der Benutzung von Fahrzeugen […] unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten [sind]. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen […]“.

Wer also in einem stehenden Verbrenner-Fahrzeug die Klimaanlage verwenden möchte und dafür den Motor laufen lässt, sollte sich dabei nicht erwischen lassen. Es droht ein Bußgeld von bis zu 80 Euro – auch, wenn die Nutzung der Klimaanlage hierbei nicht explizit in der StVO erwähnt ist. E-Autofahrer*innen sind hier natürlich entsprechend fein raus, denn ihre Klimaanlage läuft elektrisch. 

Lesetipp: So viel kostet eine Klimaanlage für zu Hause

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Hunderte Euro Bußgeld in Italien

Besondere Vorsicht ist übrigens im Urlaub geboten, denn im Vergleich zum Ausland kommst du hierzulande noch sehr günstig davon. Eine neue Gesetzgebung in Italien sorgt beispielsweise dafür, dass die falsche Nutzung der Klimaanlage im Auto, egal ob beim Parken oder im Stau, zwischen 223 Euro und 444 Euro Strafe bedeuten kann. Das berichtet unter anderem Efahrer.

Hintergrund ist das Verbot, „während das Fahrzeug geparkt ist, den Motor laufen zu lassen, um die Klimaanlage im Fahrzeug selbst am Laufen zu halten“. Artikel 157 Absatz 7 der italienischen Straßenverkehrsordnung regelt bereits seit 2007 die hohen Strafen für den falschen Gebrauch der Klimaanlage in PKWs. Im April 2022 wurden die entsprechenden Bußgeldbeträge dann noch einmal auf die oben genannten erhöht, erklärt hna.de.

Quellen: Gesetze im Netz, Efahrer, hna.de

Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Hier kannst du den Betroffenen helfen.

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