Das blaue Verkehrszeichen mit dem weißen und roten Balken kennen in der Regel selbst Fußgängerinnen und Fußgänger. Für Autofahrende deutet die Sackgasse aber nicht nur auf einen abgeschlossenen Straßenabschnitt hin. Es gelten hier auch gesonderte Vorschriften.
Sackgasse: Kennst du diese Regel?
Der Begriff Sackgasse bezeichnet eine für den Anliegerverkehr bestimmte Straße (Übrigens: Das bedeutet „Anlieger frei“), die nur von einem Ende her zugänglich ist. Die Bezeichnung selbst ist entstanden, weil die Straße ähnlich einem Sack nur eine Öffnung hat. Das heißt, dass Eingang und Ausgang identisch sind.
Innerhalb der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt dieser spezielle Streckenabschnitt laut Bußgeldkatalog als ein gesonderter Fall, weil er im Verkehr mit einigen Besonderheiten einhergeht. Und diese können bei Missachtung entsprechend zu teilweise hohen Geldstrafen führen.
Wichtigste Regeln in einer Sackgasse:
- Innerhalb geschlossener Ortschaften sind maximal 50 Kilometer pro Stunde (km/h) gestattet, sofern keine andere Geschwindigkeit durch Verkehrszeichen ausgewiesen ist.
- Zum Parken ist nur der rechte Straßenrand der Sackgasse geeignet. Das Fahrzeug muss also in Fahrtrichtung abgestellt werden.
- Es gilt die „rechts-vor-links“-Regel. Ein abgesenkter Bordstein hebt diese auf, das heißt, wer aus einer Ausfahrt kommt, hat keine Vorfahrt.
Diese Strafe droht in der Sackgasse
Wer sich an die genannten Vorschriften nicht hält, muss mit teils hohen Bußgeldern rechnen. Dabei kann vor allem die Vorfahrtsregel für bis zu 120 Euro Strafe sorgen. Eines wissen viele nämlich womöglich nicht: Das Gebot rechts-vor-links gilt auch, wenn du rückwarts aus der Straße heraus fährst. Auch dann musst du eventuell die Vorfahrt vom von rechts kommenden Verkehr beachten. Ein langsames Vorantasten in hier besonders angebracht.
Bußgelder bei Missachtung der Vorfahrt in einer Sackgasse
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Rechts-vor-links-Regel nicht beachtet | ||
… mit Behinderung | 25 € | |
… mit Gefährdung | 100 € | 1 |
… mit Sachbeschädigung | 120 € | 1 |
Übrigens: Eine Ausnahme davon stellen Wald- und Feldwege dar. Hier gibt es keinen Vorrang vor dem Verkehr, der von links kommt. Selbst, wenn du in der Sackgasse an einem abgesenkten Bordstein oder Einfahrt vorbeifährst, greift rechts-vor-links nicht.
Quellen: Bußgeldkatalog
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