Dass man das Auto nicht überall und immer wenden darf, ist bekannt. Nicht ohne Grund gibt es spezielle Verkehrsschilder, die explizit darauf hinweisen. Gegen einen Fahrer aus Baden-Württemberg ist bei seinem Aufenthalt in Österreich dennoch ein spezielles Bußgeld verhängt worden, mit dem er so nicht gerechnet hatte.
Bußgeld: So viel kostet dich falsches Wenden
Wer in Deutschland nicht sachgemäß wendet, muss mit einem Bußgeld von mindestens zwanzig Euro rechnen. Dieses fällt an, wenn „trotz Wendeverbot (Verkehrszeichen 272) gewendet“ wird wie der Bußgeldkatalog erklärt. Noch mehr musst du dagegen zahlen, sollte es dabei zu einer Gefährdung (30 Euro) oder gar zu einem Unfall (35 Euro) kommen.
Wer diese Strafen kennt, dürfte unangenehm überrascht sein, wenn das unerlaubte Wenden plötzlich 345 Euro kosten soll. Im Fall des baden-württembergischen Urlaubers handelte es sich zudem um eine besonders kuriose Szenerie. Denn nur ein Reifen seines Fahrzeugs befand sich demnach in der verbotenen Zone.
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Darum kam es zu dem hohen Bußgeld
Wie der SWR berichtete, hatten Besitzer*innen eines Privatgrundstückes über ihr Anwälte an den Autofahrer ein Knöllchen verteilen lassen. Das ist auch hierzulande nicht ungewöhnlich. In Deutschland führt dies allerdings oft nur zu Abmahnungen anstelle der in Österreich geforderte hohen Geldstrafe.
Was war passiert? In Kitzbühel wendete der Mann mit seinem Pkw auf einer öffentlichen Straße und fuhr dabei versehentlich mit seinen Hinterreifen in eine Einfahrt zu besagtem Grundstück. Das österreichische Sackgassenschild sowie ein weiteres Schild, das an dem Grundstück angebracht und mit der Aufschrift „Hier nicht wenden“ versehen war, hatte er übersehen.
Durch ein Schreiben eines Anwaltes aus Niedersachsen erfuhr der Fahrer ein paar Tage später er habe unbefugt das Grundstück von dessen Mandanten befahren, indem dort gewendet worden sei. „Dies ist generell eine Störung des ruhigen Besitzes meines Mandanten“, hieß es unter Beigabe von Beweisfotos der Überwachungskamera. Der Preis: 345 Euro, unter anderem für Überwachungs- und Rechtsanwaltskosten.
„Besitzstörung“ sind in Österreich häufig der Fall
Der von dem Anwalt als „Besitzstörung“ definierte Verstoß ist in Österreich ein bekanntes Vergehen. Nikolaus Authried, Jurist der ÖAMTC-Rechtsberatung (Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club), erklärte gegenüber dem SWR, dass bereits das Einfahren in ein Grundstück und das Wenden ausreichen, um eine solche Besitzstörung zu begründen.
Nur mit der Höhe des Bußgeldes muss man sich dabei nicht immer abfinden: „Wir raten, bei sehr hohen Forderungen wie 300, 400 Euro, auf jeden Fall Verbindung aufzunehmen. Man kann oft schon noch etwas mit der Höhe tun, gerade dann, wenn es Grenzfälle sind.“ Ein Risiko bestehe allerdings. Denn wenn man selbst die neu verhandelte Summe nicht annehme, reiche die Gegenseite Klage ein.
Quellen: Bußgeldkatalog, SWR
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