Große Steigungen, längere Strecken oder windige Wetterverhältnisse sind mit E-Bikes längst kein Problem mehr. Dabei profitieren nicht nur ältere Menschen von der Entlastung, sondern auch jene, die zur Überwindung bestimmter Strecken auf das Rad angewiesen sind. Bußgelder drohen dennoch in manchen Fällen, egal wer fährt.
E-Bike und Tuning: Achte auf dieses Verbot
Es gibt viele Vorteile, die E-Bikes mitbringen. Du kannst ohne große Anstrengungen um die 70 bis hundert Kilometer hinter dich bringen, bist dank Motor und Akku für jede Situation ausgerüstet und erlebst im besten Fall noch guten Fahrkomfort. Einzig der Preis eines Elektrofahrrads kann abschreckend wirken. Dennoch steigt die Zahl der Nutzenden von Jahr zu Jahr,
Wer gern bastelt, kommt dabei vielleicht auf die Idee, das Gefährt zu tunen und auf noch mehr Geschwindigkeit zu trimmen. Genau an dieser Stelle kann es allerdings teuer werden. Laut Bußgeldkatalog ist nämlich nur ein Tempo bis zu 25 Stundenkilometern (km/h) mit E-Bikes oder Pedelecs zulässig.
Laut Paragraph 39 Absatz. 7 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) handelt es sich bei E-Bikes um „einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb,
der sich auf eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h selbsttätig abregelt“.
Je nachdem, welche Komponente an dem Fahrzeug verändert wird, fallen unterschiedliche Strafen an. Diese reichen bis zu 20 Euro. Teuerer wird es dagegen, wenn der Radweg unerlaubt verwendet wird oder du sogar ohne nötige Erlaubnis fährst. Dann drohen 70 Euro und ein Punkt in Flensburg rechnen.
Lesetipp: 7 Tricks, u. den E-Bike-Akku zu laden
Diese Bußgelder drohen auch
Das Problem: Sobald das Tuning gegen die gesetzlichen Richtlinien verstößt, sind Konsequenzen fällig. Dabei kann bemessen an der Veränderung sogar eine Straftat statt einer Ordnungswidrigkeit vorliegen. Dem Bußgeldkatalog gibt es zumindest ein paar legale Wege, das eigene E-Bike zu tunen. Dazu zählen die „Erhöhung des Reifendrucks, die Justierung der Bremsen, die Anpassung der Federung sowie regelmäßige Wartung des E-Bikes“.
Das führt zu Bußgeldern bei E-Bike-Tuning:
Verstoß | Strafe |
---|---|
Vorschriftswidrige Bremsen | 10 Euro |
Vorschriftswidrige Klingel | 15 Euro |
Verstoß gegen die Helmpflicht | 15 Euro |
Vorschriftswidrige Beleuchtung | 20 Euro |
Unerlaubte Nutzung des Radwegs | 20 – 35 Euro |
Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 Euro + 1 Punkt |
Quellen: Bußgeldkatalog, Gesetze im Netz
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