Unter den E-Bikes gibt es mit S-Pedelecs (S steht für Speed, also Geschwindigkeit) teilmotorisierte Exemplare, die es bis zu einer Geschwindigkeit von 45 Stundenkilometern (km/h) bringen. Mit diesen darfst du aufgrund ihrer Leistung aber nicht überall fahren.
E-Bikes: Das macht den Unterschied
Besonders wichtig ist dieses technische Merkmal bei der Unterscheidung von E-Bikes mit Motorunterstützung, weil es bestimmt, ob du mit deinem Gefährt überall zugelassen bist. Dabei kommt es zunächst gar nicht darauf an, ob das Kraftrad bis zu 25 km/h oder 45 km/h erreichen kann.
Im Fokus steht, ob der Motor des E-Bikes mehr als 250 Watt stark ist, wie Utopia erklärt. Dann nämlich sind eine Mofa-Prüfung, ein Versicherungskennzeichen und ein Helm notwendig und vorgeschrieben. Ein S-Pedelec mit über 250 Watt ist entsprechend auch nicht auf Radwegen oder in Fußgängerzonen erlaubt. Mit einer Ausnahme: Ist das Schild „Mofa frei“ aufgestellt, darfst du auch mit den leistungsstarken Krafträdern dort fahren.
Übrigens: Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) musst du dir über solche Regelungen vor allem innerorts einen Kopf machen. Denn Paragraph 2 Absatz 4 der StVO besagt, dass „[man] außerhalb geschlossener Ortschaften […] mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen [darf]“.
Lesetipp: Wer das mit dem E-Bike tut, zahlt 70 Euro Strafe
So teuer kann es werden
Je nach Verstoß können sich die Strafen für die falsche Handhabung eines E-Bikes mit entsprechender Motorleistung unterschiedlich gestalten. Dabei liegen die möglichen Bußgelder zunächst zwischen 10 Euro und 55 Euro. Es kann aber auch durchaus teurer werden.
Bußgelder für ausgewählte E-Bikes:
Ordnungswidrigkeit | Bußgeld / Strafe |
Fahren ohne korrekt angebrachtes Versicherungskennzeichen (Versicherung besteht) | 10 Euro |
Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen (Versicherung abgelaufen bzw. nicht abgeschlossen) | 40 Euro |
Fahren ohne Helm | 15 Euro |
Fahren ohne Mofa-Führerschein bzw. Pkw-Führerschein (vergessen o.ä.) | 10 Euro |
Fahren auf dem Radweg | 15 Euro |
Fahren auf dem Gehweg | 55 Euro |
Wer nämlich unter Alkoholeinfluss fährt oder ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist, kann sich strafbar machen beziehungsweise begeht eine Straftat. In solchen Fällen ist mit Bußgeldern in Tagessätzen zu rechnen, die von 180 bis 365 Tagen reichen können, wie Mobility-Talk erklärt.
Quellen: Utopia, dejure, Mobility-Talk
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