Eine Parkscheibe zu nutzen, ist normal und keine große Sache. Gewisse Regeln gilt es dennoch dabei einzuhalten, denn bei Verstoß droht ein zum Teil saftiges Bußgeld. Und das nicht nur, wenn du eine unzulässige Version verwendest.
Parkscheibe: Das solltest du nicht tun
Egal, ob beim Einkaufen oder auf anderen Parkplätzen mit vorgegebener Höchstparkdauer, die Parkscheibe ist dein täglicher Begleiter. Du stellst sie auf deine Ankunftszeit ein (hierbei musst du auf die nächste halbe Stunde aufrunden), legst sie gut sichtbar ins Fenster und signalisierst damit, wann du dein Fahrzeug abgestellt hast.
Sofern du dafür eine vorschriftsmäßige Parkscheibe oder auch eine elektronische Parkscheibe verwendest, gibt es zunächst keine Probleme. Schwierig wird es allerdings dann, wenn du spät dran bist oder doch etwas länger parken musst und nachträglich die Anzeige auf dem Gerät veränderst.
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So teuer kann es werden
Wie der ADAC erklärt, können dafür nämlich Bußgelder bis zu 40 Euro fällig werden. Der Grund: „Das Weiterdrehen der Parkscheibe nach Ende der erlaubten Parkzeit ist verboten.“ Die Höhe hängt hierbei davon ab, um wie viele Stunden du deinen eigentlichen Parkbeginn verfälschst.
Taktung der Bußgelder:
- Überziehen um bis zu 30 Minuten: 20 Euro
- Überziehen bis zu einer Stunde: 25 Euro
- Überziehen bis zu zwei Stunden: 30 Euro
- Überziehen um mehr als drei Stunden: 40 Euro
Quellen: ADAC
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